EU beschließt 21. Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Union hat am 23. Juli 2026 ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Im Fokus der neuen Sanktionsmaßnahmen stehen die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen, Kryptowährungen und Handel. Außerdem enthält das Paket 218 neue Listungen (48 Personen und 170 Organisationen).
Die Neuerungen des 21. Sanktionspakets im Überblick:

Sanktionierung weiterer Personen und Einrichtungen

  • 218 zusätzliche Einträge von Personen oder Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, wurden in die Liste mit aufgenommen. Sie unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und – im Falle von Einzelpersonen – auch Reiseverboten.
  • 170 Organisationen und assoziierte Personen wurden der Liste hinzugefügt, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Dazu gehören Unternehmen mit Sitz in China, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Sanktionierung weiterer Schiffe + Energie

  • Listung von 41 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte.
    Sie unterliegen einem Hafenzugangsverbot und einem Empfangsverbot.
  • Verbot von Wartungsdiensten für russische LNG-Tankschiffe und Eisbrecher.
  • Verbot von LNG-Terminaldiensten, damit Betreiber in der Union langfristige Verträge mit russischen Betreibern kündigen können.
  • Die automatische Anpassung des im 18. Sanktionspaket beschlossenen Ölpreisdeckels wird bis Juli 2027 ausgesetzt.

Finanzen

  • Sanktionen gegen weitere russische Banken. Insgesamt sind damit über 100 russische Banken vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen.
  • Ausweitung des Verbots von Krypro-Dienstleistungen zu russischen Anbietern auf Drittländer.
  • Transaktionsverbote für weitere Banken aus Drittländern, die Russlands Kriegswirtschaft unterstützen.

Handel

  • Einführung weiterer Exportbeschränkungen für Güter die für die russische Rüstungs- und Drohnenindustrie von Bedeutung sind, darunter Metallpulver, Legierungen sowie bestimmte Luftfahrt- und Drohnentechnologien.
  • Neue Importverbote für unter anderem Kupfer-, Nickel- und Bleierze, Zinkprodukte, Erdalkalimetalle, Glaswaren und Autoteile aus Russland.

Belarus

Auch hier werden bestimmte handels-, finanz- und dienstleistungsbezogene Bestimmungen/Verbote erlassen, die sich an den oben genannten orientieren. Siehe hierzu auch Verordnung (EG) 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus.
Wichtig: Auch wenn ihr Unternehmen keine direkte Geschäftsbeziehung zu Russland unterhält, kann die Russland-Embargo-Verordnung 833/2014 auf sie zutreffen. Mittlerweile werden von der Verordnung auch Unternehmen in China, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten erfasst. Wir empfehlen daher grundsätzlich den Abgleich von Kunden, Lieferanten, Finanzinstituten sowie wirtschaftlich Berechtigten mit den aktuellen EU-Sanktionslisten.
Quelle: EU-Kommission
Stand: 27.07.2026