Neue US-Zollstruktur – Auslauf der 122 Zölle und neue 301 Maßnahmen
Das US Handelsministerium (USTR) veröffentlichte die Ergebnisse der 301 Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit. Diese Ankündigung findet nun Anwendung da am 24 Juli um 00:01 (US Zeit, 06:01 Berlin) die bisher geltenden 122 Zölle von 10% plus MFN auslaufen.
Die offizielle Ankündigung ändert die Lage wie folgt:
- Für die EU, zusammen mit Taiwan, gelten ab 00:01, am Freitag den 24.7:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle
- Somit sind diese Maßnahmen nun auch Turnberry-Konform (maximal 15%) gestaltet worden.
- Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
- Für weitere ausgewählte Handelspartner (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago) gilt ein Zoll von 10% plus MFN
- Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.
- Güter die bereits von Sektoralen Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.
Diese Entwicklung hebt zwar weiterhin die Unsicherheit und Volatilität in den transatlantischen Handelsbeziehungen hervor, ist aber im Grundsätzlichen eine positive Entwicklung. Diese neue Struktur verringert nicht nur die Zollbelastung für unsere Exporteure, sondern stellt die EU, zusammen mit Taiwan, in einer klaren Position als jene Handelspartner mit dem "besten" Deal dar. Dies ist auch für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit in den USA wichtig.
Dennoch bleibt vieles offen: beispielsweise das Ergebnis der 301 Untersuchung zu Überkapazitäten als auch die 301 Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung.
Letztlich hat das USTR auf die in der vergangenen Woche verkündete Strafe der EU Kommission gegenüber Google im Wert von knapp 900 Mrd. EUR aufgrund von Verstößen gegen den Digital Market Acts mit klarer Kritik reagiert. Das USTR hat dabei der EU vorgeworfen, sie bringe hierdurch selber Unsicherheit in die transatlantischen Handelsbeziehungen.
Quelle: DIHK
Stand: 27.07.2026
