Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge): Kurzüberblick

Allgemeine Informationen

  • Es handelt sich bei den CO2-Differenzverträgen (früher Klimaschutzverträge) um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten). Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren.
  • CO2-Differenzverträge wurden erstmals 2022 geplant. Vorgesehen waren vier Bieterverfahren. Das erste Verfahren wurde am 12.7.2024 abgeschlossen, ein zweites Vorverfahren lief vom 29.7. bis 30.9.2024 und nach dem Regierungswechsel, erweitert auf CCS/CCU-Projekte, erneut vom 6.10. bis 1.12.2025, das zweite Gebotsverfahren läuft vom 5.5. bis 7.9.2026 (Vorprüfungsmöglichkeit bis 10.8.2026).
  • Im ersten Verfahren wurden fast alle eingereichten Förderanträge mit einem Volumen von insg. 2,8 Mrd. Euro bezuschlagt (15 von 17). Im zweiten Verfahren steht ein Volumen von 5 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Die Bieterverfahren sind branchenübergreifend. Das erste Verfahren hatte eine Höchstgrenze von 1 Mrd. Euro pro Vertrag, das zweite Verfahren hat eine Höchstgrenze von 2.5 Mrd. Euro pro Vertrag.
  • Der geförderte Prozess muss spätestens vier Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen. Die Frist kann verlängert werden.

Wer hat keine Chancen auf einen CO2-Differenzvertrag?

  • Wer nicht mindestens nach vier Jahren 50 Prozent und bis zum Ende der Förderperiode 85 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes (Referenzsystem) vermeiden kann.
  • Wer im aktuellen, fossilen Prozess (Referenzsystem) nicht mindestens fünf Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
  • Wer keine Produkte herstellt, die zu den Branchen gehören, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln, sondern um einen Produktionsprozess, der unter das europäische Emissionshandelssystem fällt wie in der Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie).
  • Wer nur ein kleines oder mittelgroßes Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).

Was ist zu tun?

Es können nur Unternehmen an einem Bieterverfahren teilnehmen, die das Vorverfahren positiv durchlaufen haben.
Info: Die Fragen und Antworten werden fortlaufend aktualisiert.

Notwendige Schritte vor einem Antrag

  • Realisierbarkeit eines Projekts prüfen.
  • Voraussetzungen für Förderbarkeit prüfen: Mindest-CO2-Ausstoß, definierbares Referenzsystem (oder Fallback-Referenzsystem), definierbare Transformationstechnologie, Förderbedarf pro Tonne vermiedenes CO2.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Quelle: DIHK
Stand: 13.07.2026