Energiewende-Gesetze
Die Energiewende wird gesteuert und begleitet von einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. Einige der für die meisten Unternehmen relevanten Gesetze finden Sie hier kurz vorgestellt.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt in Deutschland die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasserstoff. Das Ziel des Gesetzes ist eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und treibhausgasneutrale Energieversorgung, die auf erneuerbaren Energien beruht. Das EnWG verpflichtet die deutsche Energiepolitik auf das sogenannte energiepolitische Zieldreieck:
- Versorgungssicherheit,
- Wirtschaftlichkeit,
- Umweltschutz.
Ziel des EnWG ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb auf dem Energiemarkt sicherzustellen, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu fördern und eine sichere und zuverlässige Energieversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Zu diesem Zweck regelt das EnWG die grundlegenden Strukturen des Energiemarktes und legt fest, welche Unternehmen Energie produzieren und welche Netzbetreiber für den Transport zuständig sind.
Das EnWG enthält auch Bestimmungen zur Netzzugangsregulierung und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Das EnWG wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das wichtigste deutsche Gesetz zur Förderung von Ökostrom. Es verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse bevorzugt ins Netz aufzunehmen und garantiert den Betreibern der Anlagen eine feste Einspeisevergütung oder Marktprämie. Ziel ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien für den Klimaschutz.
Kernpunkte des Gesetzes
- Einspeisevorrang: Ökostrom muss immer vorrangig vor Kohl- oder Atomstrom ins Stromnetz eingespeist und abgenommen werden.
- Finanzielle Förderung: Wer eine Solaranlage oder ein Windkraftwerk betreibt, erhält über viele Jahre hinweg einen festen Cent-Betrag pro eingespeistem Kilowattstunden-Strom.
- Ausbauziele: Das Gesetz gibt feste Ziele vor. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.
- Öffentliches Interesse: Der Bau von Ökostromanlagen gilt laut Gesetz als vorrangiger Belang im überragenden öffentlichen Interesse.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz regelt, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Damit sind seit 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) aufgehoben.
Verantwortlich für Einhaltung des Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer.
Die wesentlichen Inhalte:
- Verpflichtende Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Wärmen/ Kühlen in Neubauten
- im Falle des Verkaufs oder einer größeren Renovierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses die Beratung des Käufers bzw. des Eigentümers verankert
- verpflichtende Dämmung von Wärme-, Warmwasserleitungen in Bestandsgebäuden
- Ölheizungen werden ab 2026 verboten (§ 72)
Ausnahme: erneuerbare Energien werden anteilig für Wärme/Kälte eingesetzt oder es ist kein Anschluss an Gas- oder Fernwärmenetz möglich und Nutzung erneuerbarer Energien ist unmöglich
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Deutschland branchenübergreifend zu senken, fossile Energieträger einzusparen und die Versorgungssicherheit sowie den Klimaschutz zu verbessern. Um das Ziel zu ereichen adressiert es sowohl öffentliche Stellen als auch Unternehmen. Zudem stellt das Gesetz zahlreiche konkrete Anforderungen an die Betreiber bzw. den Betrieb von Rechenzentren sowie Informationstechnik.
Wichtige Pflichten für Unternehmen
- Managementsysteme: Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen ein Energiemanagementsystem (wie ISO 50001 oder EMAS) einzuführen. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,77 GWh müssen zumindest ein regelmäßiges Energieaudit durchführen.
- Umsetzungspläne: Maßnahmen, die im Rahmen eines Audits oder des Managementsystems als Wirtschaftlich identifiziert wurden, innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden. Als Wirtschaftlich werden Maßnahmen definiert, bei denen sich nach maximal 50 % der Nutzungsdauer (AfA-Tabellen des BMF) ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von max. 15 Jahren. Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsberechnung bildet die DIN EN 17463 (VALERI).
- Abwärme: Daneben haben oben genannte Unternehmen (ab 2,5 GWh/a Gesamtenergieverbrauch) Informationen über ihre Abwärmequellen und -mengen bereitzustellen sowie Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Um den Informationspflichten nachkommen zu können wurde seitens des BAFA eine Plattform für Abwärme eingerichtet.
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Danach soll nach aktuellem Stand ein freier Handel mit nicht abzuschätzenden Kosten und ohne Korridor eröffnet werden.
Energiesteuergesetz (EnergieStG) & Stromsteuergesetz (StromStG)
In Deutschland werden Strom, Treibstoffe, gas- und ölbasierte Heizstoffe mit der „Strom- bzw. Energiesteuer" belastet. Seit 2007 wird auch Kohle besteuert. Für beide Steuerarten gibt es zahlreiche Steuerentlastungen und -ermäßigungen.
Vor allem für das produzierende Gewerbe gibt es
- Steuerermäßigungen für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird (§§ 54 und 55 Energiesteuergesetz sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird (§§ 9b und 10 Stromsteuergesetz) und
- Steuerbefreiungen für besondere Prozesse (§ 51 Energiesteuergesetz, § 9a Stromsteuergesetz).
Anhand des kostenlosen Berechnungsmoduls der IHK Lippe zu Detmold können Sie erkennen, welche möglichen Ermäßigungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz beziehungsweise §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz Sie haben und geltend machen können.
Smart-Meter-Gesetz
Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen.
Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch.
Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sonder gibt lediglich einen kurzen Überblick über einige der relevantesten Energiegesetze. Sprechen Sie uns gerne an, sollten Sie konkrete Fragen haben.
