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Nr. 3303956

Chemikalien

Die CLP-Verordnung verpflichtet vor dem Inverkehrbringen von gefährlichen Chemikalien zur ordnungsgemäßen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen oder Gemischen.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV) regelt unter anderem, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, eine Sachkundeprüfung beziehungsweise im besonderen Fall einen Sachkundelehrgang absolvieren müssen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen.

Die Chemikalienverbotsverordnung untersagt den Handel mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Die Verordnung enthält weiter verschiedene Beschränkungen für den Handel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen. Sie formuliert außerdem Anforderungen an die erforderliche Sachkunde für den Handel mit gefährlichen Stoffen. Die ChemVerbV gilt auch für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen im Versandhandel.