Arbeiten in Deutschland: Mit der Chancenkarte zur Jobsuche einreisen

Seit dem 1. Juni 2024 können Drittstaatsangehörige mit der Chancenkarte nach Deutschland einreisen. Somit können qualifizierte Erwerbsmigranten zur Jobsuche nach Deutschland kommen. Eine Erleichterung für viele von ihnen.

Wer ist qualifiziert für eine Chancenkarte?

Um eine Chancenkarte (§20a AufenthG) zu erhalten, haben Erwerbsmigranten zwei Optionen:
Für beide Optionen gilt immer die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland. Ihr Aufenthalt zur Jobsuche in Deutschland muss sowohl bei Option 1 als auch bei Option 2 finanziell gesichert sein. Im Rahmen des Visumverfahrens können Sie dies in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mind. 1.091 Euro netto pro Monat, Betrag gültig für 2026) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen.
Potenzielle Erwerbsmigranten können auf dem Portal “Make it in Germany” mit Hilfe des Self-Checks: Chancenkarte eine Selbsteinschätzung machen, ob sie die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen.
Eine genaue Erklärung des Punktesystems sowie weitere, ausführliche Informationen finden Sie bei “Make it in Germany”: Chancenkarte zur Jobsuche.

Perspektiven in Deutschland mit der Chancenkarte

Die Chancenkarte berechtigt zu einer oder mehreren Teilzeitbeschäftigungen von bis zu insgesamt 20 Stunden je Woche und zu Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen. Chancenkarte-Inhaber können auch mehrere Beschäftigungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens ausüben. Der Hauptzweck des Aufenthalts bleibt jedoch die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Bildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder die Gründung eines Unternehmens in Deutschland.
Bei der Ersterteilung wird die Chancenkarte als Such-Chancenkarte für maximal ein Jahr ausgestellt. Als Folge-Chancenkarte kann sie unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Mit der Einführung des Punktesystems ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Titel zur Arbeitsplatzsuche beantragt und auch erteilt werden, im Vergleich der bisher geltenden Regelung zur Einreisemöglichkeit zur Arbeitsplatzsuche. Laut Einschätzung von BMI und BMAS wird mit zusätzlichen 30 000 Anträgen pro Jahr gerechnet.

Vorteile für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber in Deutschland bietet die Chancenkarte mehrere Vorteile:
  1. Größerer Bewerberpool: Mit der Chancenkarte bekommen Sie Zugriff auf einen ganz neuen Bewerberpool. Es gibt zahlreiche qualifizierte Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die mit der Chancenkarte endlich die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland einzureisen. Bewerber benötigen im Vorfeld keinen festen Arbeitsvertrag, sondern können sich ganz einfach über das zugehörige Punktesystem legitimieren. Mit der Erteilung der Chancenkarte erlangen Bewerber eine einjährige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, um sich eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Wenn Sie einen Bewerber Probearbeiten lassen oder ihm eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche anbieten, erhöht sich die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt Ihres Bewerbers in Deutschland. Mit einem Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel, den es bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen gilt, können Sie Ihrem Bewerber zukünftig auch eine Vollzeitstelle anbieten.
  2. Einfache Einreisebedingungen erleichtern den Arbeitseinstieg: Die Chancenkarte bietet interessierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern eine einfachere Möglichkeit zur Einreise, als das bisher der Fall war. Komplizierte Antragstellungen zum Aufenthalt oder zum Antritt einer Arbeitsstelle fallen weg. Über das Punktesystem können Bewerber einfach und schnell die nötigen Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können sie über die örtliche Ausländerbehörde oder bei der zuständigen Auslandsvertretung Deutschlands im Herkunftsland stellen. Qualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Ausbildungsabschluss erhalten die Chancenkarte sofort.
  3. Kein Genehmigungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig: Die Antragsstellung für die Chancenkarte erfolgt über die zuständige Auslandsvertretung Deutschlands im Herkunftsland oder die örtliche Ausländerbehörde. Eine externe Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Wenn Ihr Bewerber alle Voraussetzungen erfüllt, erhält er die Chancenkarte und damit eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Hier kann die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle beginnen.
  4. Schneller Arbeitseinstieg durch einfache Genehmigungsverfahren: Die Chancenkarte bietet Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern eine gute und schnelle Möglichkeit, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das erleichterte Einreiseverfahren und die garantierte Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr sorgen dafür, dass der Bewerber sich eine qualifizierte Beschäftigung mit Perspektive auf eine langfristige Anstellung suchen kann. Bei erfolgreicher Anstellung können Arbeitgeber und Bewerber einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.
  5. Vertragsabschluss für einfache Tätigkeiten: Ausländische Arbeitskräfte mit Chancenkarte können sich für einfache Tätigkeiten oder Teilzeitbeschäftigungen bewerben. Erlaubt sind bis zu 20 Stunden in der Woche, die flexibel festgelegt werden können (z.B. mehr Stunden in der ersten Woche und weniger Stunden in der darauffolgenden Woche). Arbeitgeber können diesbezüglich mit interessierten Bewerbern exklusiv vor der Einreise einen Vertrag abschließen. Der Vertragsabschluss bietet beiden Seiten zusätzliche Sicherheit, was den Antritt der neuen Arbeitsstelle betrifft.
Welche Vorteile die neuen Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsrechts für Arbeitgeber noch bereithalten und welche weiteren Unterstützungsangebote zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte bestehen, finden Sie auf der offiziellen Website der Chancenkarte Deutschlands.
Quelle: Make it in Germany, Chancenkarte Deutschland