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Nr. 6146

Elektrogeräte und Batterien

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Produktverantwortung für Hersteller oder Inverkehrbringer von Elektrogeräten in Deutschland sowie deren Entsorgung.


bunte Batterien

Die neue EU-Batterieverordnung ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten. Schrittweise werden damit neue Regelungen wirksam. Für Hersteller ergeben sich somit weitreichende Änderungen.

Schrottmonitore

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechend § 9 Abs. 2 ElektroG eine Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen.