Zum Hauptinhalt springen
Pishing Warnung: Betrüger benutzen die IHK-Organisation wieder verstärkt als Deckmantel für Phishing-Attacken. Aktuelle Infos
Nr. 4497740

Verkehr

Die Wirtschaft ist auf ein leistungsstarkes Transportgewerbe angewiesen. Transportunternehmen des Güterkraft- oder Personenverkehrs unterliegen einer Vielzahl von speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Bereits bei der Gründung sind besondere Berufszugangsbedingungen zu beachten. Ferner können zusätzliche Qualifikationsanforderungen an das Unternehmen, den Unternehmer selbst und/oder die Fahrzeugführer gestellt werden.
Die IHK ist zuständig für die Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragten, EU-Berufskraftfahrer und der Fachkundeprüfungen für Güterkraftverkehr, Omnibusse sowie Taxi- und Mietwagen
Busfahrer sitzt in seinem Bus

Berufskraftfahrer müssen eine Qualifizierung nachweisen und sich alle fünf Jahre weiterbilden.

LKW der mit einem Brückenteil beladen wird

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr führen möchte, muss eine Fachkundeprüfung ablegen. Erst dann wird Erlaubnis zum Führen des Unternehmens erteilt.

Neuwagen im Autohaus

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung der Verkehrsbehörde. Eine Fachkundeprüfung wird vorausgesetzt.

Busse

Fachkundeprüfung zur Erlangung der Genehmigung im gewerblichen Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen)

LKW-Warntafel Diesel/Heizöl

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter. Schulungsnachweise sind für fünf Jahre gültig.

KV-Terminal Moldauer Delegation

Informationen zur Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten. Schulungsnachweise sind für fünf Jahre gültig.

Heike Trusch
Referentin Verkehr
Fachbereich Recht, Markt- und Berufszugang