Die neue Verpackungsverordnung
EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Neue Pflichten für Unternehmen ab 12. August 2026
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird das Verpackungsrecht in der Europäischen Union grundlegend neu geregelt. Die meisten Pflichten gelten unmittelbar ab dem 12. August 2026. Dieser Beitrag gibt Unternehmen einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen und Handlungsbedarfe.
1. Wer ist betroffen?
Die PPWR richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, insbesondere Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber sowie Online-Händler und Fulfilment-Dienstleister. Maßgeblich ist, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt.
2. Zentrale Pflichten ab dem 12. August 2026
Ab dem Stichtag gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- Stoffbeschränkungen: Begrenzung gefährlicher Stoffe, insbesondere PFAS in Lebensmittelverpackungen
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein
- Wiederverwendbarkeit: Mehrwegverpackungen müssen definierte Anforderungen erfüllen
- Konformitätsbewertung: Hersteller müssen die Einhaltung der PPWR nachweisen und dokumentieren
- Informationspflichten: Verbraucher müssen über Wiederverwendung, Entsorgung und Abfallvermeidung informiert werden.
3. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Ab 2027 greifen europaweit verschärfte Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung. Unternehmen müssen sich in den jeweiligen nationalen Registern eintragen, Mengendaten melden und die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen tragen.
4. Weitere Pflichten mit späterem Start
Zusätzliche Vorgaben greifen zeitlich gestaffelt:
- Kennzeichnungspflichten und digitale Informationen (z. B. QR-Codes) ab frühestens 2028
- Mindestquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen ab 2030
- Verbot bestimmter Verpackungsformate und Vorgaben zur Verpackungsminimierung ab 2030
- Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeverpackungen ab 2029.
5. Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Rolle sie im Sinne der PPWR einnehmen, ihre Verpackungen analysieren und interne Prozesse anpassen. Dazu gehören insbesondere die Überprüfung von Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Kennzeichnung, Dokumentation sowie Registrierungs- und Meldepflichten.
Die IHK OBB hat Webinare zur EU-Verpackungsverordnung PPWR angeboten. Bei Interesses an Unterlagen können Sie sich gern an Herrn Jeremicz (siehe Kontakt) wenden.
Am 16. September, 9 Uhr, findet ein weiteres Webinar zu die „Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Pflichten und Umsetzung“ statt. Hier geht es zur Anmeldung
Am 16. September, 9 Uhr, findet ein weiteres Webinar zu die „Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Pflichten und Umsetzung“ statt. Hier geht es zur Anmeldung
