International
Carnet A.T.A. / C.P.D.
Ein Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Es dient sowohl für den deutschen als auch für den Zoll im Drittland als Zollpapier.
Bitte beachten:
Seit 1. Januar 2024 stellt die IHK Aachen keine Carnets A.T.A. / C.P.D. mehr aus.
Zur Ausstellung neuer und Rückgabe bereits ausgestellter Carnets A.T.A. / C.P.D. wenden Sie sich bitte an die IHK Düsseldorf.
Seit 1. Januar 2024 stellt die IHK Aachen keine Carnets A.T.A. / C.P.D. mehr aus.
Zur Ausstellung neuer und Rückgabe bereits ausgestellter Carnets A.T.A. / C.P.D. wenden Sie sich bitte an die IHK Düsseldorf.
Aktuelles: Das volldigitale Carnet A.T.A. ist gestartet
Seit dem 1. Juni 2026 werden Carnets in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und in Norwegen digital abgefertigt. Die Carnetdaten werden durch Scannen eines QR-Codes an den Zollstellen elektronisch abgerufen. An den Grenzen entfällt somit das Stempeln von Papierdokumenten. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Carnet A.T.A. in allen Teilnehmerstaaten eingeführt werden.
Waren für das Carnet-Verfahren
Die meisten Länder akzeptieren Waren für folgende Zwecke:
- Berufsausrüstung,
- Ausstellungen und Messen,
- Warenmuster.
Ein Carnet kann nicht ausgestellt werden für:
- Verbrauchsgüter (zum Beispiel "Give-aways"),
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren (so genannte “Mietgeschäfte”) und
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (zum Beispiel durch Reparatur).
Verfahren
Das gesamte Verfahren haben wir für Sie in Form einer Grafik veranschaulicht:
Ein Carnet kann in der Regel nur ausgestellt werden, wenn der Rückversicherer "Euler Hermes Deutschland" seine Zustimmung erteilt.
- Das Carnet wird bei Ihrer zuständigen IHK (für den IHK-Bezirk Aachen: IHK Düsseldorf) beantragt.
- Lassen Sie beim zuständigen Zollamt die Nämlichkeit sichern. Das heißt, die Übereinstimmung der Warenliste mit den tatsächlich auszuführenden Waren wird bestätigt.
- Zeigen Sie beim Grenzübertritt Ihre Waren sowie das Carnet bei der EU-Ausgangszollstelle und der Eingangszollstelle im Drittland vor.
- Nach Verwendung Ihrer Ware wird die Ausgangszollstelle des Drittlandes sowie die EU-Eingangszollstelle wieder passiert. Auch hierbei ist das Carnet vorzuzeigen.
Sollte das Carnet innerhalb der Gültigkeit von einem Jahr nach Ausstellung erneut benötigt werden, können Sie es direkt wiederverwenden und der EU-Ausgangszollstelle sowie den weiteren Zollstellen vorlegen. Voraussetzung ist, dass Ihr Carnet über genügend Fahrten verfügt. Ist dies nicht der Fall, so ist das Carnet bei der IHK Düsseldorf einzureichen.