Informationspflichten zum Datenschutz

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO und nach Art. 14 DSGVO

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung).

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung).

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

IHK Aschaffenburg
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 880-0
Fax: 06021 880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.mom

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

IHK Aschaffenburg
Datenschutzbeauftragter
Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 880-151
Fax: 06021 880-22151
E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.mom

4. Quelle der Daten

Die IHK Aschaffenburg bekommt in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und umfasst auch die E-Mailadresse.
Ferner erhält die IHK Aschaffenburg Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Ferner darf die IHK Aschaffenburg bei nichtöffentlichen Stellen (z.B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.

5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragen sind. IHK-zugehörige Unternehmen sind bezogen auf Daten nach § 9 Abs. 1 IHKG auskunftspflichtig, wenn deren Industrie- und Handelskammer Daten der Gewerbemeldung teilweise oder vollständig im Wege der Direkterhebung erheben (§ 9 Abs. 1 Sätze 4 und 5 IHKG).

Aufgaben nach IHKG

Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG

Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben

Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von Rechtspflichten wie hoheitlichen Aufgaben (z. B. Berufliche Bildung) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben, ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie als Anhang.

Erhebung von IHK-Beiträgen

Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO). Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHK(s) weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Kammerzugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.

Berufliche Bildung

Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG iVm §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v.a. §§ 27 ff, 32 ff, 34 ff, 37 ff, 76 BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte machen. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung gespeichert.

Interne Verwaltungszwecke

Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen, Ihre Wahlgruppe und –bezirk bezogen auf die IHK-Wahl) werden von der IHK selbst angelegt und ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.
Nach Art. 4 Abs.1 BayDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht (wie etwa auch Art. 4 Abs. 1 BayDSG – ggf. iVm Art. 6 Abs. 2 BayDSG), kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] DSGVO, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Verbindung mit Art. 8 BayDSG - in Betracht.
Jenseits der durch die DSGVO eröffneten Verarbeitungszwecken kann die IHK Aschaffenburg erhobene personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG iVm Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten:
Nr. 1.
Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)
Nr. 2
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen durfte.
Nr. 3
Eine Verarbeitung ist erforderlich:
a) Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
b) Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
c) Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, wobei das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann
d) Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person
e) Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen
f) Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben
g) Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens

6. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die IHK Aschaffenburg verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke
  • Daten zur Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte, Polizeibehörden)
  • sofern die IHK Aschaffenburg gesetzlich hierzu verpflichtet ist
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach Landesdatenschutzgesetz) besteht
b) Nicht-öffentliche Stellen
  • zur Geschäftsanbahnung und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken nach § 9 Abs. 5 Satz 1 IHKG, sofern der Übermittlung nicht widersprochen wurde
  • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Auftragsverarbeiter - Die IHK Aschaffenburg lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Druckerei der Kammerzeitschrift, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen)
  • Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt:
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland oder in der EU/EWR verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Reisebuchung für Teilnehmer einer Wirtschaftsdelegation im Ausland nach Art. 49 Abs. 1 b DSGVO) findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung (siehe unten Punkt 11.) die Datenlöschung.

10. Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige bzw. unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Ausnahmen- Wahlspezifische Regelungen:

Hier bestehen nicht:
  • das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 5 Absatz 3 IHKG, § 9 Absatz 7 Satz 1 Nr. 1 Wahlordnung-
Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO wird für den Zeitraum, in dem die Frist zur Einsichtnahme in die Wählerlisten läuft, dadurch erfüllt, dass die betroffene Person Einsicht in die Wählerlisten nehmen kann. § 5 Absatz 3 Satz 2 IHKG, § 9 Absatz 7 Satz 2 Wahlordnung
  • die Mitteilungspflicht gemäß Artikel 19 Satz 2 DSGVO i.V.m. § 5 Absatz 3 IHKG, § 9 Absatz 7 Satz 1 Nr. 2 Wahlordnung und
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Aufnahme in die Wählerliste gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 9 Absatz 7 Satz 1 Nr. 3 Wahlordnung.
Kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO i.V.m. § 11 Absatz 7 Wahlordnung in Bezug auf die in der Kandidatenliste enthaltenen personenbezogenen Daten.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Aschaffenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/ den Datenschutzbeauftragten der IHK Aschaffenburg.
Die in Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Rechte stehenden Unterlagen werden wir für einen Zeitraum von drei Jahren speichern, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Anliegens führen zu können.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. Die für die IHK Aschaffenburg zuständige Aufsichtsbehörde ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089 212672-0, Fax 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.

11. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen gegenüber der IHK Aschaffenburg per E-Mail an datenschutz@aschaffenburg.ihk.mom, telefonisch (06021 880-0) oder schriftlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

12. Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Die IHK Aschaffenburg setzt keine Tools ein, die eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO ermöglichen.
(Stand: 03.02.2026)