Digitalisierung

Start der volldigitalen Abwicklung von Carnets

Zum 1. Juni 2026 starten die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam mit der volldigitalen Carnet-Abwicklung. Dies gilt für alle ab 1. Juni 2026 ausgestellten Carnets.

Was ändert sich?

Kurz vor dem Start: Hier die wichtigsten Punkte zur Einführung des volldigitalen Carnetverfahrens im Überblick:

Start und Rollout:
Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgt zum 1. Juni 2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen). Laut Internationale Handelskammer (ICC) in Paris ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird.

Stichtag für digitale Abfertigung:
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.

Empfehlung zum Papier-Backup:
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Achtung: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.

Die DIHK hat ein Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnets erstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ICC hier.

Das Carnet-Verfahren wird in zwei Stufen digitalisiert.

Mit Einführung der ersten Stufe ist seit dem 1. Februar 2024 die Online-Antragstellung über www.e-ata.de das aktuelle Standardverfahren. Auch für volldigitale Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Beantragung. Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden durch die Handelskammer ausgegeben.
Die zweite Stufe startet am 1. Juni 2026 und markiert den Übergang zur volldigitalen Carnet‑Abwicklung. Künftig ist beim Zoll kein papiergebundenes Carnet mehr vorzulegen; die Abwicklung erfolgt elektronisch, beispielsweise per QR‑Code. Die Online‑Antragstellung bleibt auch für volldigitale Zielländer unverändert.

Die erste Stufe: Die Online-Antragstellung

Die erste Stufe: Die Online-Beantragung über www.e-ata.de
Die Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D. erfolgt online über die IHK‑Webanwendung unter www.e-ata.de. Nach der Bewilligung stellt die Industrie- und Handelskammer das Carnet aus.

Teilnahme am Verfahren der elektronischen Beantragung von Carnets A.T.A./C.P.D.

Technische Voraussetzungen

Für die Online-Beantragung benötigen Sie:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser, von z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari, zu nutzen.)
  • Zugang zur eCarnet-Anwendung

Die Registrierung in der eCarnet-Anwendung in drei Schritten

Bitte befolgen Sie die nachstehend bezeichneten Schritte unter www.e-ata.de
  1. Registrierung durch die/den eCarnet-Administrator/in (das ist die Person in Ihrem Unternehmen, die u.a. gegenüber unserer IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer Ihrer Firma in der Anwendung anlegt und verwaltet) durch einen Klick auf "Registrieren" unterhalb des Login-Bereichs. Unter "Ausweisdokument” bitte die Vorder- und Rückseite des Personalausweises in einer Datei hochladen.
  2. Nach erfolgter Registrierung und Übermittlung an uns, erfolgt die Aktivierung Ihres Kontos.
  3. Nach Erhalt der Email können online Carnets beantragt sowie weitere Nutzer durch die/den eCarnet-Administrator/in angelegt werden.
Bitte beachten Sie den zeitlichen Vorlauf für die Registrierung unter www.e-ata.de. Wir empfehlen die Registrierung rechtzeitig vor Beantragung Ihres ersten Carnets vorzunehmen. Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung.

Carnets A.T.A./C.P.D. online beantragen - Schritt für Schritt

  • Nach Aktivierung Ihres Benutzerkontos können Sie ein Carnet beantragen. Melden Sie sich hierzu unter www.e-ata.de an und wählen Sie in der Werkzeugliste den Button "Neues Carnet ATA" oder – ausschließlich für Taiwan (TW) – "Neues Carnet CPD (TW)".
  • Anschließend erfassen Sie die erforderlichen Angaben. Detaillierte Erläuterungen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet A.T.A./C.P.D. Elektronische Antragstellung". Ein Antrag kann jederzeit erstellt, zwischengespeichert, weiterbearbeitet, Übermittelt oder gelöscht werden.
  • Die Bewilligung und/oder der Druck erfolgen durch unsere IHK. Nach Ausstellung erhalten Sie eine Ausstellungsbenachrichtigung; anschließend liegt das Carnet bei uns zur Abholung oder für volldigitale Zielländer zum Download mittels eCarnet ID und eCarnet PIN code für Sie bereit.
  • Für anfallenden Gebühren und Entgelte erhalten Nutzer der eCarnet-Anwendung einen Gebührenbescheid und Rechnungen zum jeweils ausgestellte Carnet. Sie möchten Ihre Rechnungen und Gebührenbescheide zukünftig per E-Mail erhalten? Kein Problem; melden Sie sich einfach zur Teilnahme am Verfahren der eRechnung an. (Elektronischer Versand von Rechnungen und Gebührenbescheiden - IHK Aschaffenburg)
Bitte beachten Sie, dass ausgestellte Carnets in Papierform vor der Nämlichkeitssicherung von der antragstellenden Person zu unterzeichnen ist. Zu unterschreiben sind ausschließlich das grüne Deckblatt im Feld "J. SIGNATURE OF HOLDER" und – sofern erforderlich – alle grünen Warenlistenzusatzblätter jeweils unten rechts im Feld "SIGNATURE OF HOLDER" sowie eine eventuell hochgeladene Vollmacht zur Verwendung eines Carnet A.T.A./C.P.D.. Nach der Ausstellung durch die Industrie- und Handelskammer dürfen – und können auch bei online beantragten Carnets – keine Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen werden.

NEU! Die zweite Stufe: So funktioniert die volldigitale Abwicklung ab 1. Juni 2026

Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Künftig erfolgt die Abwicklung elektronisch, beispielsweise über einen QR‑Code. Während der Übergangszeit können je nach Zielland weiterhin papiergebundene Carnets erforderlich sein. Zum 1. Juni 2026 starten die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets A.T.A. Weitere Länder werden sukzessive folgen. Die Internationale Handelskammer (ICC) verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Das DIHK-Merkblatt "Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!" erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets.

NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube

NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
  1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version
    Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch: Link zur Desktop-Version
  2. Laden eines Carnets
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnet
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
  3. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel)
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travel
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
  4. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucher
    Erklärvideo für die Desktop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher

NEU! Vorteile der volldigitalen Carnet-Abwicklung

  • Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
  • Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile App
  • Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist
  • Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen