Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung
Grundsätzlich bedarf jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, einer Erlaubnis, die wiederum nur erteilt wird, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
Ziel der Prüfung
Wer als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Hierfür muss er nachweisen, dass er mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen vertraut ist und sich mit der Kundenberatung auskennt. Bei juristischen Personen müssen alle Vertretungsberechtigten ihre Sachkunde belegen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Durchführung und die Anmeldung der Sachkundeprüfung § 34 d Gewerbeordnung erfolgt in Kooperation mit dem BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) - Termine
Gliederung der Prüfung
Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
- Schriftliche Prüfung
PC-Prüfung: Geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice)
Dabei können folgende Fragetypen vorkommen:
- Einfachauswahlaufgabe (Single Choice): Es ist eine richtige Antwort auszuwählen.
- Mehrfachauswahlaufgabe (Multiple Choice): Es sind mehrere richtige Antworten auszuwählen.
- Kurzantwortaufgabe: Ein Rechenergebnis oder ein Datum ist einzutragen.
- Einfachauswahlaufgabe (Single Choice): Es ist eine richtige Antwort auszuwählen.
- Mehrfachauswahlaufgabe (Multiple Choice): Es sind mehrere richtige Antworten auszuwählen.
- Kurzantwortaufgabe: Ein Rechenergebnis oder ein Datum ist einzutragen.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV:
- rechtliche Grundlagen
- sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen insbes.
gesetzliche Rentenversicherung,
private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung),
staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. - Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung
- Teil 1 Dauer 90 Minuten
- verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung,
- Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung.
- Teil 2 Dauer 70 Minuten
Grundlage der Prüfungsaufgaben sind die Versicherungsbedingungen der fiktiven Versicherung Proximus AG.
Die aktuelle Übersicht der prüfungsrelevanten Werte kann während der Prüfung jederzeit abgerufen werden.
- Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 VersVermV in der Kundenberatung folgende Punkte:
- Bedarfsermittlung,
- Lösungsmöglichkeiten sowie
- Produktdarstellung und Information.
Im praktischen Teil der Prüfung zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Wissen kundenorientiert in einem Beratungsgespräch anwenden können. Basis des Gesprächs ist eine von zwölf Fallvorgaben, die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer veröffentlicht wurden.
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist nur schriftlich möglich:
- durch Vorlage der Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1, § 34 h Abs. 1 Satz 1 oder § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) oder
- einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34 f Abs. 2 Nr. 4 der GewO oder
- einen Sachkundenachweis nach § 34 h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34 f Abs. 2 Nr. 4 der GewO oder
- einen Sachkundenachweis nach § 34 i Abs. 2 Nr. 4 der GewO nachzuweisen.
Warteliste
Eine Warteliste wird nicht geführt.
Bestehen der Prüfung
Gemäß § 10 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK ist der schriftliche Prüfungsteil bestanden, wenn in vier der fünf Bereiche gemäß § 9 Abs. 4 lit. a bis e jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in dem weiteren Bereich mindestens 30 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Nach § 10 Abs. 3 der Prüfungsordnung ist der praktische Teil der Prüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt.
Die Gesamtprüfung ist nach § 10 Abs. 4 der Prüfungsordnung bestanden, wenn der Prüfling beide Prüfungsteile bestanden hat oder nur der schriftliche Prüfungsteil bestanden ist und der praktische Prüfungssteil gem. § 4 Abs. 5 VersVermV nicht zu absolvieren ist.
Gewerbeerlaubnis
In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.
Auf der Internetseite der IHK München (Gewerbeerlaubnis § 34d GewO) erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag beantragen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet am Donnerstag statt, die mündliche am Freitag.
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 11./12. Juni 2026 | 12. Mai 2026 |
| 10./11. September 2026 | 31. Juli 2026 |
| 12./13. November 2026 | 13. Oktober 2026 |
Prüfungsgebühr
Gesamt: 400,00 €
Teilprüfungsgebühr: 200,00 €
Wiederholung der Prüfung
Gemäß § 4 Absatz 8 Satz 2 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) weisen wir darauf hin, dass die Prüfung gemäß § 12 der Prüfungsordnung beliebig oft wiederholt werden kann.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
