IHK Umfrage zu Gewerbesteuer und Grundsteuer 2026

Im aktuellen Jahr zahlreiche Erhöhungen zu verzeichnen

Zu den Realsteuern zählen neben der Gewerbesteuer auch die Grundsteuern A und B. Bei 20 der 196 Gemeinden im Kammerbezirk gab es Erhöhungen. Dagegen haben lediglich 12 Gemeinden Senkungen vorgenommen. Ein jährlicher Aufwärtstrend bei den Realsteuern ist daher weiter auszumachen. Die Änderungen fallen regional unterschiedlich aus. In keinem IHK-Gremium sind die Realsteuern dieses Jahr insgesamt konstant geblieben.
Im Einzelnen wurde bei fünf Gemeinden die Gewerbesteuer erhöht. Die Grundsteuer A wurde in 15 Gemeinden erhöht. Die Grundsteuer B wurde in 12 Gemeinden erhöht. Senkungen bei der Gewerbesteuer gab es in einer Gemeinde. Senkungen gab es bei der Grundsteuer A in sechs Gemeinden und bei der Grundsteuer B in acht Gemeinden.
Im Vergleich zu den Vorjahren kann man im Kammerbezirk für das Jahr 2026 nochmals eine Erhöhung der Realsteuerbelastung ausmachen. Im Zuge der Grundsteuerreform haben im letzten Jahr zahlreiche Gemeinden des Kammerbezirks ihre Hebesätze für die Grundsteuer B abgesenkt. Diese Absenkungen waren jedoch für die Grundsteuerbelastung des Einzelnen nicht aussagekräftig, da diese lediglich die aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in der jeweiligen Gemeinde sicherstellen sollten. Bereits in diesem Jahr ist der Durchschnittswert für den Hebesatz der Grundsteuer B im Kammerbezirk wieder um 1,4 Prozentpunkte angestiegen.
Ein aus Sicht der oberfränkischen Wirtschaft wünschenswerter rückläufiger Trend kann nicht ausgemacht werden. 13 Gemeinden planen derzeit bereits Realsteuererhöhungen für das Jahr 2027. In weiteren acht Gemeinden wird eine Erhöhung für das Jahr 2027 derzeit noch diskutiert.

Entwicklung der Gewerbesteuer im Kammerbezirk

2026 sind bei fünf von 196 Gemeinden im Kammerbezirk Erhöhungen bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Senkungen gab es in einer Gemeinde.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Gundelsheim 380 (360), Pettstadt 360 (320)
IHK-Gremium Bayreuth: Heinersreuth 370 (390), Mehlmeisel 380 (350)
IHK-Gremium Forchheim: Forchheim 370 (350)
IHK-Gremium Hof: keine
IHK-Gremium Kronach: keine
IHK-Gremium Kulmbach: keine
IHK- Gremium Lichtenfels: keine
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Bad Alexandersbad 310 (220)

Wirft man einen Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre, so zeigt sich für 2026 ein Anstieg des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes im Kammerbezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth von im letzten Jahr von 358,0 um 0,9 auf 358,9 Prozentpunkte. Seit 2016 ist damit insgesamt ein deutlicher Trend nach oben erkennbar. Der durchschnittliche Hebesatz stieg in diesem Zeitraum von 346,1 Prozentpunkten auf 358,9 Prozentpunkte an. Das bedeutet ein Plus von insgesamt 12,8 Prozentpunkten.

Die regionale Auswertung durchschnittlicher Werte nach IHK-Gremien sieht wie folgt aus:

Den höchsten Durchschnittswert für die Gewerbesteuer weist demnach das IHK-Gremium Lichtenfels mit 383,6 Prozentpunkten, den niedrigsten Wert mit derzeit 330,9 Prozentpunkten das IHK-Gremium Kronach auf. Die übrigen IHK-Gremien bewegen sich dazwischen.

Den niedrigsten Hebesatz für die Gewerbesteuer hat unverändert die Gemeinde Reichenbach im Landkreis Kronach mit 250 Prozentpunkten. Die Gemeinden Hirschaid, Reckendorf und Strullendorf haben mit 420 Prozentpunkten hingegen den höchsten Wert für die Gewerbesteuer innerhalb des Kammerbezirks zu verzeichnen.

Für weitere ausgewählte oberfränkische Kommunen ergibt sich folgendes Bild:

Entwicklung bei der Grundsteuer im Kammerbezirk

2026 wurde Grundsteuer A in 15 Gemeinden erhöht. Die Grundsteuer B wurde in 12 Gemeinden erhöht. Senkungen gab es bei der Grundsteuer A in sechs Gemeinden und bei der Grundsteuer B in acht Gemeinden.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen für die Grundsteuer B (gegliedert nach IHK-Gremien, Vorjahreswerte in Klammern):
IHK-Gremium Bamberg: Bamberg 385 (635), Baunach 260 (240), Gerach 300 (230), Gundelsheim, 240 (280), Pettstadt 210 (200), Walsdorf 170 (145)
IHK-Gremium Bayreuth: Creußen 270 (290)
IHK-Gremium Forchheim: Forchheim 380 (335), Ebermannstadt 385 (290), Neunkirchen a. B. 275 (400), Pinzberg 330 (240), Wiesenthau 360 (180)
IHK-Gremium Hof: Schwarzenbach (Saale) 342 (230)
IHK-Gremium Kronach: Nordhalben 200 (185)
IHK-Gremium Kulmbach: Mainleus 208 (255), Thurnau 200 (210)
IHK- Gremium Lichtenfels: Michelau 195 (180)
IHK-Gremium Marktredwitz-Selb: Nagel 185 (235), Tröstau 190 (235), Weißenstadt 270 (200)

Bad Alexandersbad weist bei der Grundsteuer B mit 435 Prozentpunkten den höchsten Hebesatz im Kammerbezirk aus. Königsfeld verzeichnet mit 135 Prozentpunkten den niedrigsten Hebesatz für die Grundsteuer B.


Insgesamt stieg der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B im Kammerbezirk seit der Anwendung der neuen Grundsteuerregelungen im Jahr 2025 von zuletzt 234,6 um 1,4 auf 236,0 Prozentpunkte in diesem Jahr.

Hinweis:
Für die mittelfristige Entwicklung der Grundsteuer B im Kammerbezirk ist der Wert aus dem Jahr 2025 der aktuelle Referenzwert. Im Jahr 2025 wurden die neuen Regelungen der bayerischen Grundsteuer zum ersten Mal angewendet. Im Zuge dessen hatten ein Großteil der Gemeinden aus dem Kammerbezirk die Hebesätze für die Grundsteuer B abgesenkt, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in der jeweiligen Gemeinde zu erreichen. Dieser Umstand erklärt den „Knick nach unten“ in der Zehn-Jahres-Tabelle, der jedoch nicht über die tatsächliche Grundsteuerbelastung (Senkung oder Erhöhung) des einzelnen Grundstücksinhabers aussagekräftig ist – diese fiel im Zuge der Grundstücksneubewertung nach dem bayerischen Flächenmodell im Zuge der Grundsteuerreform im Einzelnen teils sehr unterschiedlich aus.



Fazit
Auch im Jahr 2026 ist erneut ein Anstieg bei den Realsteuern zu beobachten. Als Vertreterin von rund 54.000 Mitgliedsunternehmen sieht die ihk.momn Trend zu weiter steigenden Realsteuerhebesätzen äußerst kritisch und plädiert für eine maßvolle und verantwortungsbewusste Hebesatzpolitik.

Die Realsteuern im Kontext der kommunalen Haushalte im Jahr 2026

Gewerbe- und Grundsteuer nehmen in Deutschland eine besondere Rolle ein: Sie stellen die wichtigste Finanzierungsquelle der Kommunen dar, werden von diesen weitgehend eigenständig festgelegt und sind somit von erheblicher lokalpolitischer Bedeutung. Zahlreiche Hebesatzerhöhungen sind eine direkte Folge kommunaler Haushaltskonsolidierungsprogramme. Sie sind jedoch auf lange Sicht kein geeignetes Mittel zur Stabilisierung der Haushalte, da die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts dadurch leidet. Die bekanntermaßen schwierige strukturelle Haushaltslage vieler Kommunen lässt sich nicht allein durch Steuererhöhungen beheben, da sie – insbesondere durch gewerbesteuerliche Hinzurechnungen – die Substanz von Unternehmen angreifen können. Höhere Steuerbelastungen können nicht nur Neuansiedlungen verhindern, sondern können unter Umständen zu Abwanderung von Unternehmen führen.
Diesbezüglich sollte man berücksichtigen, dass die Gewerbesteuer innerhalb des deutschen Unternehmenssteuersystems eine Besonderheit darstellt: Die meisten unserer Nachbarländer verzichten ganz auf diese Form der Besteuerung. Im EU-weiten Vergleich liegt Deutschland mit einer durchschnittlichen steuerlichen Gesamtbelastung von derzeit etwa 30 Prozent deutlich über dem Durchschnitt von 21,1 Prozent. Weitere Erhöhungen der Realsteuerhebesätze verschärfen diese Wettbewerbsverzerrung zusätzlich. Gerade als klassische Grenzregion ist der Standort Oberfranken seit jeher von Produktionsverlagerungen und Unternehmensabwanderungen bedroht – steigende steuerliche Belastungen und Hürden verschärfen diese Problematik weiter.
Eine maßvolle und verantwortungsbewusste Hebesatzpolitik ist daher entscheidend, um die Attraktivität unseres Kammerbezirks als Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden. Unbestritten ist, dass auch Unternehmen auf leistungsfähige Infrastrukturen und finanziell gut aufgestellte Kommunen angewiesen sind und daher bereit sind, ihren Beitrag zu leisten. Die Lösung struktureller Probleme der kommunalen Finanzen darf jedoch nicht durch zusätzliche Belastungen auf dem Rücken der heimischen Unternehmen gesucht werden.
Wir fordern daher die Gemeinde- und Stadtverwaltungen weiterhin auf, Einsparungen zu priorisieren und von weiteren Erhöhungen der Realsteuerhebesätze abzusehen.