FAQ - Fragen zur IHK-Wahl 2027
Hier beantworten wir die wichtigsten und häufigsten Fragen zur IHK-Wahl.
Grundlagen
- Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.Das Wahlrecht wird ausgeübt (§ 4 der Wahlordnung):a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst; falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter;b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen oder einen zur Ausübung des aktiven Wahlrechts Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auch darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen.
Sind mehrere Personen wahlberechtigt, kann das Wahlrecht jeweils nur von einer Person ausgeübt werden. - Gibt es Wahlhindernisse?
Ja. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen, oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist (§ 4 Abs. 3 Wahlordnung).
- Wie kann ich Mitglied in meinem IHK-Gremium werden?
Wählbar sind nach § 6 der Wahlordnung natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Dies sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen.
Die IHK-Gremien sollen ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Struktur der regionalen Gremiumsbezirke sein gem. § 24 Abs. 1 der Wahlordnung; ihre Zusammensetzung soll die wirtschaftliche Bedeutung der verschiedenen Unternehmen und Wirtschaftszweige in den einzelnen Gremiumsbezirken berücksichtigen.
In die IHK-Gremien werden in allgemeiner, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl jeweils für die Dauer der Wahlperiode der Vollversammlung gewählt:Industrie Handel/
TourismusDienst-
leistungenzusammen Bamberg 10131740Bayreuth 11111840Forchheim 1361130Hof 13121540Kronach 1271130Kulmbach 1261230Lichtenfels 1091130Marktredwitz/Selb 1371030zusammen 9471105270Scheidet ein gemäß § 24 Abs. 2 der Wahlordnung gewähltes Mitglied des IHK-Gremiums aus, so rückt für die restliche Amtszeit der Kandidat aus derselben Wahlgruppe nach, der nach dem Gewählten die höchste Stimmenzahl erreicht hat. - Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke?
Dies ist im IHK-Gesetz (§ 5 Abs. 4 IHKG) geregelt. Die IHK-Zugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen (§ 7 Wahlordnung) und Wahlbezirke (§ 8 Wahlordnung) eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach dem Gewerbeertrag, der Beschäftigtenzahl und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen.
- Wie kann ich feststellen, zu welcher Wahlgruppe und welchem Wahlbezirk ich gehöre?
Nach den Vorgaben des Wahlausschusses (§ 10 Wahlordnung) stellt die IHK zur Vorbereitung der Wahl für jede Wahlgruppe, getrennt nach Wahlbezirken, eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) auf. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Ident-Nummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.
Bei der Aufstellung der Wählerlisten legt die IHK die ihr vorliegenden Unterlagen zu einem vom Wahlausschuss bestimmten Zeitpunkt zu Grunde. Bei der IHK-Wahl 2027 ist das der 14. September 2026. Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft eines anderen Wahlberechtigten tätig sind, werden der Wahlgruppe des anderen Wahlberechtigten zugeordnet.
Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören können, werden in einer Wählerliste in der Wahlgruppe aufgeführt, die ihrer hauptsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit entspricht. Im Zweifel bestimmt der Wahlausschuss die Wahlgruppe.
Die Wählerlisten liegen in der Zeit
vom 18. September bis einschließlich 5. Oktober 2026
für alle Wahlberechtigten oder deren Bevollmächtigte
in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth
in der Zeit von Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag 08:00 - 15:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Hof
Moritz-Steinhäuser-Weg 2, 95030 Hofin der Zeit von Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
und im IHK-Bildungszentrum Bamberg
Ohmstraße 15, 96050 Bamberg
in der Zeit von Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag 08:00 - 15:00 Uhr aus.
Die Wählerliste wird zwei Wochen (18. September bis einschließlich 5. Oktober 2026) zur Einsicht durch Wahlberechtigte oder deren Bevollmächtigte ausgelegt. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die eigene Wahlgruppe und den Wahlbezirk.
Einsprüche gegen die Wählerliste oder Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sind innerhalb einer Woche nach der Auslegungsfrist schriftlich oder in Textform beim Wahlausschuss einzulegen. Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche und Anträge. Er kann auch von Amts wegen Änderungen vornehmen. Nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge stellt der Wahlausschuss die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist (Wahlfrist: 28. Januar 2027, 09:00 Uhr) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 10 Abs. 5 entstanden ist. - Weshalb ist die Wählerliste so wichtig?
Die Wählerliste ist wichtig für die Ausübung des Wahlrechts. Nur diejenigen IHK-Zugehörigen, die in die Wählerliste eingetragen sind, sind wahlberechtigt. Daneben ist die Wählerliste auch deshalb von Bedeutung, weil sie festlegt, in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk Sie wahlberechtigt und wählbar sind.
Bewerber bei der IHK-Wahl
- Kann ich nur in meiner Wahlgruppe und in meinem Wahlbezirk als Kandidat gewählt werden?
Ja. Daher ist die Überprüfung, ob Sie in der Wählerliste der richtigen Wahlgruppe bzw. dem richtigen Wahlbezirk zugeordnet worden sind, besonders wichtig.
- Ich bin erst kürzlich IHK-zugehörig geworden - kann ich trotzdem an der Wahl teilnehmen?
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten (§ 10 Wahlordnung) eingetragen ist oder bis einen Tag vor dem Ende der Wahlfrist (Wahlfrist: 28. Januar 2027, 09:00 Uhr) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (12. Oktober 2026) entstanden ist.
- Kann ein Unternehmen mehrere Bewerber zur Wahl stellen?
Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Dies gilt auch für die Vollversammlung (§ 1 Abs. 3 Wahlordnung).
- Welche Angaben müssen auf meiner Bewerbung als Kandidat stehen?
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eingescanntem Dokument per E-Mail zulässig ist. Der Wahlausschuss hat als Einreichungsfristende den 26. Oktober 2026 festgelegt.
Die Wahlvorschläge (§ 12 Abs. 2 Wahlordnung) sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. Der Wahlausschuss stellt zu diesem Zweck verbindliche Formulare zur Verfügung. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag).
Um Interessierten die Kandidatur zu erleichtern, hat die IHK ein Formular erstellt, das alle notwendigen Angaben und Erklärungen enthält. Wir senden es Ihnen gerne zu.
- Gibt es Formulare, auf die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Kandidatur zurückgreifen können?
Ja. Sie erhalten die zu Ihrer Wahlgruppe und Ihrem Wahlbezirk passenden Formulare für die Einreichung der Kandidatur automatisch, wenn Sie ihr Kandidaturinteresse vorab bekundet haben. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur IHK-Wahl.
- Muss jemand meine Bewerbung unterstützen?
Ein Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterschrift zur Unterstützung (§ 12 Abs. 2 Satz 4 Wahlordnung).
- Wohin muss ich meinen Wahlvorschlag schicken?
Ihren Wahlvorschlag schicken Sie bitte bis 26. Oktober 2026 an den
IHK-Wahlausschuss
c/o IHK für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
Eine Übermittlung per Fax (0921 78899180) oder eingescanntem Dokument per E-Mail (wahlausschuss@bayreuth.ihk.mom) ist zulässig.
- Gibt es für die Einreichung eines Wahlvorschlages spezielle Fristen?
Wahlvorschläge müssen bis spätestens 26. Oktober 2026 beim Wahlausschuss eingereicht werden.
- Was passiert nach Eingang mit meinem Wahlvorschlag?
Der Wahlausschuss fasst die gültigen Wahlvorschläge jeder Wahlgruppe innerhalb eines Wahlbezirks in alphabetischer Reihenfolge zu einer Kandidatenliste zusammen und macht sie bekannt (§ 12 Abs. 5 Wahlordnung). Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der IHK. Außerdem ist eine Wahlsonderausgabe der „Oberfränkischen Wirtschaft“ im Dezember geplant, die an alle Mitgliedsunternehmen versandt werden soll.
- Was geschieht mit einem fehlerhaften Wahlvorschlag?
Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und entscheidet über deren Gültigkeit. Zur Prüfung, insbesondere der Wählbarkeit, kann der Wahlausschuss weitere Angaben verlangen. Er fordert Bewerber unter Fristsetzung auf, Mängel zu beseitigen, soweit es sich nicht um die unten genannten Mängel handelt. Soweit die Mängel nicht fristgerecht beseitigt werden, wird der betreffende Bewerber nicht in die Kandidatenliste aufgenommen.Bei folgenden Mängeln der Wahlvorschläge wird keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt (§ 12 Abs. 4 Wahlordnung):
a) Die Einreichungsfrist wurde nicht eingehalten.
b) Das Formerfordernis nach Abs. 1 Satz 2 wurde nicht eingehalten.
c) Der Bewerber ist nicht wählbar.
d) Der Bewerber ist nicht identifizierbar.
e) Die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt.
Wahlvorgang
- Wie erfahre ich, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen?
Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Dezember-Ausgabe der IHK-Zeitung „Oberfränkische Wirtschaft“ sowie auf der IHK-Website veröffentlicht. Dort werden die Kandidatinnen und Kandidaten auch Gelegenheit haben, ihre Ziele vorzustellen. Daneben sind die Kandidatinnen und Kandidaten selbstverständlich auf dem Stimmzettel aufgeführt.
- Muss ich die Wahlunterlagen anfordern?
Nein. Allen in der Wählerliste enthaltenen IHK-Zugehörigen werden die Unterlagen rechtzeitig (ab 30. Dezember 2026) zugesandt.Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten die als vertraulich gekennzeichneten Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl und den Unterlagen für die Briefwahl.
- Wozu wird der Wahlschein benötigt?
Wie bei jeder Wahl muss kontrolliert werden, ob der abgegebene Stimmzettel von einem Wahlberechtigten abgegeben worden ist und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal sein Stimmrecht ausübt. Diese Kontrolle geschieht über den Wahlschein.
- Wie lange kann ich meine Stimme abgeben?
Spätestens bis zum 28. Januar 2027, 09:00 Uhr. Bitte stellen Sie sicher, dass die Wahlunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt (bei postalischer Übersendung) beim IHK-Wahlausschuss eingegangen oder auf dem Wahlserver gespeichert sind (Online-Stimmabgabe).
- Kann ich meine Stimme auch persönlich abgeben?
Eine persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich. Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Für den Fall, dass die Stimme in der elektronischen Form und per Briefwahl abgegeben wird, zählt die elektronisch abgegebene Stimme. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, Ihren Wahlbrief persönlich bis spätestens 28. Januar 2027, 09:00 Uhr in der IHK abzugeben (Wahlausschuss).
- Wie viele Stimmen habe ich?
Der Wähler kennzeichnet die von ihm gewählten Kandidaten durch Ankreuzen des Feldes vor dem Namen auf dem Stimmzettel. Er darf höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten nur einmal stimmen (§ 13 Abs. 5 Wahlordnung).
- Kann ich die Stimmen kumulieren (auf einen Bewerber anhäufen)?
Nein. Auf jeden Bewerber kann nur eine Stimme entfallen (§ 13 Abs. 5 Wahlordnung).
- Muss ich alle Stimmen verteilen?
Nein. Die zulässige Stimmenzahl ist eine Höchstzahl. Es dürfen auch weniger Bewerber auf dem Stimmzettel angekreuzt werden.
- Wie kommt die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel zustande?
Der Wahlausschuss fasst die gültigen Wahlvorschläge jeder Wahlgruppe innerhalb eines Wahlbezirks in alphabetischer Reihenfolge zu einer Kandidatenliste zusammen und macht sie bekannt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest (§ 12 Abs. 5 Wahlordnung).
- Was kann dazu führen, dass mein Stimmzettel ungültig ist?
Ungültig sind insbesondere Stimmzettel
a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen,
b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen,
c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind,
d) die weder in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag noch in einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen.
Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; andernfalls sind sie sämtlich ungültig (§ 20 Abs. 2 Wahlordnung).
Rücksendeumschläge, die lediglich den Stimmzettelumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Stimmzettelumschlag versendet wurde oder nicht ausreichend ausgefüllt ist. Kein Grund zurückzuweisen ist die Rücksendung der Wahlunterlagen in einem anderen als dem Rücksendeumschlag (§ 20 Abs. 3 Wahlordnung). - Wo wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?
Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Bekanntmachungs-Webseite der IHK, die über die Webseite der IHK für Oberfranken Bayreuth, www.bayreuth.ihk.mom, erreichbar ist.
