14.08.2026
EU-Verpackungsverordnung gilt ab sofort für Betriebe
IHK für Oberfranken Bayreuth warnt vor neuem Bürokratiemonster
Seit 12. August ist es amtlich: Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR entfaltet ihre ersten verbindlichen Pflichten. Betroffen sind praktisch alle Unternehmen und praktisch jede Verpackung, vom Joghurtbecher und Coffee-to-go-Becher über Kosmetiktuben bis hin zu Luftpolsterfolien oder Versandkartons. Die IHK für Oberfranken Bayreuth rät Unternehmen, jetzt zu klären, welche Vorgaben für sie gelten. IHK-Justiziar Stefan Cordes kritisiert den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und vor allem die Unklarheiten bei der Rechtsauslegung.
Ziel: Weniger Müll, mehr Recycling
Das Ziel der Verordnung ist einfach erklärt: weniger Verpackungsmüll und mehr Kreislaufwirtschaft. Verpackungen sollen kleiner und leichter werden, Leerraum in der Verpackung minimiert werden. Ab 2030 soll sich praktisch jede Verpackung in der EU wirtschaftlich sinnvoll recyceln lassen. "Unsere Unternehmen stehen hinter diesem Ziel", so Cordes. "Aber wieder einmal ist man deutlich über das Ziel hinausgeschossen und stellt die Unternehmen vor noch mehr überbordende Bürokratie und juristische Widersprüchlichkeiten."
Die IHK für Oberfranken Bayreuth warnt: Ohne die nötigen Durchführungsvorschriften bleiben viele PPWR-Vorgaben unklar. “Hinzu kommen komplexe Regeln und strenge Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur Konformitätserklärung, die Unternehmen teuer zu stehen kommen und für Rechtsunsicherheit sorgen“, so IHK-Umweltreferent Frank Lechner.
Erst die Rolle klären, dann handeln
Fast jede Branche ist betroffen: Handel, Online-Versand, Lebensmittelindustrie, Kosmetik, selbst die holzverarbeitende Industrie mit ihren Paletten. Wer Verpackungen herstellt, befüllt, importiert oder verkauft, muss zunächst herausfinden, welche Rolle er im System einnimmt, etwa als Hersteller, Importeur, Erzeuger oder Vertreiber. “Das ist wie die Wahl der richtigen Fahrspur“, so Frank Lechner, Umweltreferent der IHK für Oberfranken Bayreuth. “Erst wenn klar ist, wohin die Reise geht, lässt sich sagen, welche Pflichten gelten.“. Abhängig von der Rolle entscheidet sich dann, wer eine Konformitätserklärung sowie ein technisches Dossier für jeden Verpackungstyp erstellen muss. Neue Grenzwerte für Schadstoffe kommen hinzu.
Bußgelder noch offen
Wie hoch Strafen bei Verstößen ausfallen, steht noch nicht fest. Die Mitgliedstaaten müssen eigene Sanktionsregeln bis Februar 2027 festlegen. Bis dahin gilt: Wer gegen die inhaltlichen Pflichten verstößt, wird zunächst auf den Mangel hingewiesen und erhält Zeit zur Nachbesserung. Erst wenn nichts passiert, drohen Verkaufsverbot, Rückruf oder Marktrücknahme.
“Viele Betriebe unterschätzen, wie tief die neue Verordnung in ihren Alltag eingreift. Wer jetzt nicht prüft und umsetzt, riskiert später Ärger“, macht Lechner deutlich.
Lechner: “Wichtig ist, den Aufwand für das eigene Unternehmen, für Lieferanten und Kunden so weit als möglich zu minimieren.“ Der IHK-Vertreter kritisiert, dass den Unternehmen kaum Zeit zur Umsetzung bleibe. “Eine unklare Rollenverteilung, etwa die unscharfe Definition des 'Erzeugers' und Herstellers, und strenge Pflichten belasten Betriebe über Gebühr. Registrierpflichten und geforderte Bevollmächtigte im EU-Ausland treffen auch den kleinen Onlinehandel hart.“ Für vielen Shops übersteigen die damit verbundenen Kosten den Ertrag grenzüberschreitender Verkäufe, was den Vertrieb im Binnenmarkt schlicht unrentabel macht. Cordes: "So wird der EU-Binnenmarkt nicht gestärkt, sondern ausgehebelt."
IHK kritisiert fehlende Übergangsfristen und juristische Widersprüchlichkeiten
Die IHK für Oberfranken Bayreuth kritisiert, dass der Bund das ergänzende deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) erst Mitte Juli und ohne Übergangsfristen verabschiedet hat. Auch die EU-Kommission hat kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Version der PPWR FAQs veröffentlicht. Einige dieser Neuerungen stellen sicher geglaubte Grundprinzipien umfassend auf den Kopf und führen zu einer geänderten Rollen- und Pflichtenverteilung. Zudem nimmt das deutsche Verpackungsregister auch noch eine andere Rechtsaufassung ein. Cordes: "So können sich Unternehmen nicht sinnvoll auf die neuen Vorgaben einstellen."
“Ein derart umfassendes und weitreichendes Gesetz nebst Umsetzungshilfen erst kurz vor dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung zu beschließen, das auch noch Widersprüchlichkeiten enthält, ist eine Zumutung für unsere Wirtschaft“, so Cordes. Die IHK für Oberfranken Bayreuth fordert deshalb unter anderem eine Aussetzung und grundlegende Überarbeitung der Verordnung nebst delegierter und umsetzender Gesetze, den Verzicht auf Bußgelder während einer Übergangszeit sowie deutliche Erleichterungen, die kleine und mittlere Unternehmen von einem Teil der Pflichten befreit.
