Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
Die Umwelttechnologen/-innen für Rohrleitungsnetze- und Industrieanlagen (ehemals Fachkraft für Rohr-, und Kanal- und Industrieservice) sorgen dafür, dass kommunale und industrielle Abwässer sicher zur Wiederaufbereitung gelangen. Im Schwerpunkt Industrieanlagen sichern sie mit ihren Dienstleistungen effiziente und umweltschonende Produktionsabläufe in Industrieunternehmen.
Verordnung gültig ab 1. August 2024
Was ist neu?
Der Beruf wird weiterhin in zwei Schwerpunkten ausgebildet: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte haben sich von 30 auf 42 Wochen erhöht. Außerdem wurde der Fokus auf die Arbeitssicherheit noch einmal verstärkt.
(Quelle: BBiB)
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung unter Anrechnung von 18 Monaten der Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Wasserversorgung, Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung sowie Umwelttechnologen/-in für Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
