Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung

Die Umwelttechnologen/-innen für Abwasserbewirtschaftung (ehemals Fachkraft für Abwassertechnik) sorgen dafür, dass Abwässer und auch die Niederschläge ohne Schaden für Mensch und Umwelt wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden können.

Was ist neu?

Ein neuer Aspekt ist die Regenwasserbewirtschaftung als Reaktion auf den Klimawandel. In diesem Kontext können Netzinformationssysteme und Simulationen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den Themen (Rück-)Gewinnung von Energie und Energieeffizienz sowie weitergehenden Reinigungsverfahren.
Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen im Kontext von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel analysiert. Nähere Informationen zu dem Projekt:
(Quelle: BBiB)
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung unter Anrechnung von 18 Monaten der Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Wasserversorgung, Umwelttechnolog/-in für Kreislauf und Abfallwirtschaft sowie Umwelttechnologen/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.


  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit