Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Die Umwelttechnologen/-innen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (ehemals Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) entsorgen fachgerecht Abfälle und machen Wertstoffe für die weitere Nutzung wieder verfügbar. Dazu bedienen sie Anlagen und wickeln logistische Prozesse ab.
Verordnung gültig ab 1. August 2024
Was ist neu?
Die bisherigen Schwerpunkte entfallen, sodass Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft künftig in allen Bereich einsetzbar sind.
(Quelle: BBiB)
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung unter Anrechnung von 18 Monaten der Berufsausbildung zum/zur Umwelttechnologen/-in für Wasserversorgung, Umwelttechnologen/-in für Abwasserbewirtschaftung sowie Umwelttechnologen/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
Hinweis: Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
1. die Vertragsparteien dies vereinbaren und
2. der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
- Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre.
Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Einstiegsqualifizierung Entsorgungsservice (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)
Einstiegsqualifizierung Recycling (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB)
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Recycling (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB)
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
