Innovation und Umwelt
Seit dem 12. August 2026 gelten die grundlegenden neuen Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen. Seit diesem Tag gelten zudem auch Hinweispflichten für Hersteller gegenüber Endabnehmern zur Sammlung und Abfallvermeidung im Rahmen der EPR. Für die Regelung der Bevollmächtigung scheint sich jedoch eine Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen anzudeuten. Der Umweltausschuss der EU stimmte für einen Änderungsvorschlag zur vorersten Aussetzung der Pflicht. Nun muss noch mit dem Rat verhandelt werden. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem entsprechenden Artikel.
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten zu Gewährleistung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Für bestimmte Produktgruppen gilt außerdem ein harmonisierter „Repairability Score", der Ersatzteilverfügbarkeit, Preis und Zerlegbarkeit zu einer Gesamtnote zusammenfasst (für Smartphones und Tablets bereits verpflichtend). Weitere Informationen finden Sie in unserem entsprechenden Artikel und auf der Seite von INTEP.
Die EUDR wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (EU) im Jahr 2023 erlassen. Die Verordnung wurde daraufhin mehrfach inhaltlich verändert und auch der Geltungsstart zweimal verschoben, zuletzt im Dezember 2025. Anwendungsbeginn für größere Unternehmen, die relevante Produkte in der EU handeln oder verarbeiten, ist nun am 30. Dezember 2026. Kleinst- und kleine Unternehmen haben eine längere Vorbereitungszeit bis zum 30. Juni 2027. Weitere Informationen sind auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu finden.
Übersicht über anstehende Veränderungen im Umweltrecht
Die EU bringt einige neue Regelungen im Umweltrecht heraus, die 2026 und 2027 kommen. Die Bergische IHK versucht einen Überblick zu geben.
PPWR – EU-Verpackungsverordnung (seit 08/2026)
Seit dem 12. August 2026 gelten die grundlegenden neuen Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen. Seit diesem Tag gelten zudem auch Hinweispflichten für Hersteller gegenüber Endabnehmern zur Sammlung und Abfallvermeidung im Rahmen der EPR. Für die Regelung der Bevollmächtigung scheint sich jedoch eine Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen anzudeuten. Der Umweltausschuss der EU stimmte für einen Änderungsvorschlag zur vorersten Aussetzung der Pflicht. Nun muss noch mit dem Rat verhandelt werden. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem entsprechenden Artikel.
EmpCo-Richtlinie – Verbote von Greenwashing (seit 09/2026)
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten zu Gewährleistung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Für bestimmte Produktgruppen gilt außerdem ein harmonisierter „Repairability Score", der Ersatzteilverfügbarkeit, Preis und Zerlegbarkeit zu einer Gesamtnote zusammenfasst (für Smartphones und Tablets bereits verpflichtend). Weitere Informationen finden Sie in unserem entsprechenden Artikel und auf der Seite von INTEP.
Digitaler Batteriepass ( ab 02/2027)
Ab dem 18. Februar 2027 müssen Hersteller von LV-Batterien, Industriebatterien (Kapazität von mehr als 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien einen digitalen Batteriepass erstellen, der zur Verfolgung und Rückverfolgung dienen soll. Zudem soll er Informationen über die CO₂-Intensität ihrer Fertigungsverfahren sowie über die Herkunft der verwendeten Materialien, ihre Zusammensetzung, einschließlich Rohstoffe und gefährlicher Chemikalien, Reparatur-, Umnutzungs- und Zerlegungsvorgänge sowie über die Behandlungs-, Recycling- und Verwertungsverfahren enthalten. Mehr Informationen sind auf unserer entsprechenden Webseite zu finden.
DPP - Digitaler Produktpass (ab 02/2027)
Der digitale Produktpass soll 2027 EU-weit eingeführt werden und für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen verpflichtend sein. Er ist ein innovatives Werkzeug zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Der digitale Produktpass sammelt und teilt umfassende Informationen über die Herkunft, Herstellung, Nutzung und Entsorgung eines Produkts. Weitere Informationen sind in unserem entsprechenden Artikel beschrieben.
CSDDD – EU-Lieferkettenrichtlinie (ab 2027)
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Die Richtlinie führt Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt für Unternehmen ein, die bestimmte Schwellenwerte erreichen. Obwohl diese Verpflichtungen erst 2027 in Kraft treten, müssen sich die Unternehmen schon lange vorher auf die sich verändernden Regulierungen vorbereiten, um Compliance zu gewährleisten. Einen Überblick gibt die Seite von ENHESA.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (ab 2027)
Die EUDR wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (EU) im Jahr 2023 erlassen. Die Verordnung wurde daraufhin mehrfach inhaltlich verändert und auch der Geltungsstart zweimal verschoben, zuletzt im Dezember 2025. Anwendungsbeginn für größere Unternehmen, die relevante Produkte in der EU handeln oder verarbeiten, ist nun am 30. Dezember 2026. Kleinst- und kleine Unternehmen haben eine längere Vorbereitungszeit bis zum 30. Juni 2027. Weitere Informationen sind auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu finden.
Quellen:
Quentic, INTEP, Verpackungsgesetz, EUWID, Europäische Komission, BLE, ENHESA, Europäisches Parlament
