Medieninfo Nr. 51/26 vom 07.08.2026
Seitenstreifen auf der A3 möglichst schnell freigeben
IHKs und Kommunen richten gemeinsame Forderung an neuen Bundesverkehrsminister Bilger.
Die Absage des Bundes an eine temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf der A3 zwischen Hilden und Leverkusen-Opladen stößt bei den betroffenen IHKs und Kommunen auf deutliche Kritik. Sie halten die temporäre Seitenstreifenfreigabe mit den erforderlichen baulichen und technischen Anpassungen weiterhin für die sinnvollste und schnell umsetzbare Lösung, um die Leistungsfähigkeit dieser zentralen Verkehrsachse zu erhöhen und zugleich den Flächenverbrauch gering zu halten. „Die Einrichtung einer temporären Seitenstreifenfreigabe auf der A3 zeugt von einer pragmatischen Verkehrspolitik. Die Umsetzung dieser in der gesamten Region mehrheitsfähigen Maßnahme ist geeignet, die problematische Situation für den Wirtschaftsverkehr sowie die Pendlerinnen und Pendler mittelfristig zu lösen“, erklärt Michael Wenge, Hauptgeschäftsführer der Bergischen IHK.
Die beteiligten IHKs und Kommunen haben sich dazu mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister Bilger gewandt. Darin hinterfragen sie mehrere Argumente der Autobahn GmbH und damit auch des Bundesverkehrsministeriums, benennen fachliche Unstimmigkeiten und fordern transparente Antworten. Sie appellieren an den neuen Verkehrsminister, die Entscheidung grundlegend zu überprüfen und das zugrunde liegende Regelwerk angesichts technischer Entwicklungen, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, der schnelleren und kostengünstigeren Umsetzung im Vergleich zum Vollausbau sowie des gebotenen schonenden Umgangs mit Fläche neu zu bewerten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die TSF eine gleichwertige Alternative darstellen. „Die Entscheidung gegen eine temporäre Seitenstreifenfreigabe bei gleichzeitiger Verschiebung des Vollausbaus auf unbestimmte Zeit bedeutet, dass unsere Region weiterhin unter den massiven Verkehrsproblemen auf der A3 leiden wird“, resümiert Wenge abschließend.
Details und Hintergründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Brief samt Anhang.
