Deutschlandticket

Das Deutschlandticket

Das Deutschlandticket ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.
Zum 1. Januar 2026 wurde der Preis des Tickets von zuvor 58 Euro auf 63 Euro angehoben.

Jobticket

Damit hat jedes Unternehmen die Möglichkeit , seinen Beschäftigten das Deutschlandticket als “Jobticket” bereitzustellen. Denn die bisherige Mindestabnahmemenge entfällt. Damit profitieren vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Beschäftigten ein niedrigschwelliges Angebot zur Nutzung der ÖPNV zu machen.
Das Jobticket ist im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt: Wenn Arbeitgeber 25 Prozent des Ticketpreises übernehmen, kann noch einmal ein zusätzlicher Abschlag von fünf Prozent gewährt werden.
Weitere Informationen zum Jobticket finden Sie hier.

Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschlandtickets bei Zuschüssen des Arbeitgebers

Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Dabei ist die Steuerbefreiung allerdings auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Werden höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

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