Circular Economy – Vom linearen zum zirkulären Wirtschaften
Die Circular Economy ist ein Entwurf für ein Wirtschaftsmodell. Das Ziel ist es Produktion und Konsum in Kreisläufe zu überführen und so von neuen Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen zu entkoppeln. Sie steht damit im Gegensatz zur gegenwärtigen linearen oder „Take-Make-Waste“ Ökonomie, bei der die wirtschaftliche Aktivität auf Kosten der Umwelt geht.
Aktuelle Situation für viele Berliner Unternehmen
Steigende Energiepreise, Ressourcenknappheit und neue gesetzliche Rahmenbedingungen setzen Berliner Unternehmen zunehmend unter Handlungsdruck. Lieferketten verlieren an Stabilität. Die Kosten für die Entsorgung von Abfällen und Verpackungen steigen und Klimaneutralität wird zu einem wirtschaftlichen Erfolgsfaktor.
Um nachhaltiger agieren zu können, brauchen Berliner Unternehmen klimaneutrale Energieversorgungen sowie Ansatzpunkte, wie sie zukünftiges wirtschaftliches Wachstum vom einmaligen Ressourcenverbrauch entkoppeln können.
Angesichts der bestehenden Ressourcenknappheit werden aktuell viel zu wenig Ressourcen den Wirtschaftskreislauf wieder zu geführt. Geschäftsmodelle brauchen einen stärkeren Fokus auf Recycling und Wiederverwertung von Ressourcen.
Wie können diese Herausforderungen angegangen werden und was unterstützt Unternehmen dabei sich nachhaltiger, zukunftssicher und resilienter für Krisen aufzustellen?
Zirkuläres Wirtschaften
Die Circular Economy hat das Ziel, Produkte und Verpackungen nach ihrem Gebrauch wiederzuverwenden oder sie als Sekundär-Rohstoffe einem anderen Produktionszyklus zuzuführen. Angestrebt wird eine Wirtschaft mit durchdachten und branchenübergreifende Materialkreisläufe.
Die Wiederverwertung von Materialien hat ökologische wie auch ökonomische Vorteile. Zirkuläres Wirtschaften kann durch Ressourcenschonung auch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen fördern.
Durch zirkuläre Wertschöpfungsketten und die Wiederverwertung von Rohstoffen machen sich Unternehmen zunehmend unabhängiger von der Knappheit von unterschiedlichen Rohstoffen an den Weltmärkten. Hierbei ist das Ziel des zirkulären Wirtschaftens, Ressourcen durch langlebige designte Produkte so lange wie möglich im Gebrauch zu halten und branchenübergreifend für eine Weiternutzung systematisch verfügbar zu machen. Hieraus können sich sowohl neue Geschäftsmodelle als auch neue Kooperationen zu bestehenden Geschäftsmodellen entwickeln. Auf dem interaktiven Schaubildfinden Sie Berliner Unternehmen und Organisationen, die schon Aspekte von zirkulären Wirtschaften umsetzen oder komplette zirkuläre Geschäftsmodell haben.
Aktuell ist es für kleine und mittlere Betriebe noch erschwerend, das Thema zirkuläres Wirtschaften anzugehen, da die Rahmenbedingungen für Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheiten gerade erst aufgebaut werden. Doch können die ersten Schritte in Richtung zirkulärer Transformation schon angegangen werden. Als erstes muss unternehmsintern ein klares Verständnis über Circular Economy aufgebaut werden. Des Weiteren ist es für Unternehmen wichtig, ihr Geschäftsmodell systematisch in Materialkreisläufen einzuordnen oder neue Geschäftsmodell zu entwickeln. Hierbei kann das Strategiespiel „Make it circular“ optimal unterstützen.
Konkrete Umsetzungshilfen und Angebote für Unternehmen rund um das Thema Circular Economy finden Sie auf der Webseite des Vereins Circular Berlin sowie des Circular Economy Hub Berlin.
Nachhaltigkeitsbeauftragte stehen vor großen Herausforderungen und sind oft allein auf weiter Flur. Der Bedarf an Austausch zu Themen wie Maßnahmen, Kennzahlen und Berichterstattung ist enorm. Das Bedürfnis nach Vernetzung und Austausch mit anderen Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -managern ist groß.
Der Roundtable zielt darauf ab, ein starkes Netzwerk für Nachhaltigkeitspraktikerinnen und -praktiker aufzubauen und Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft zu unterstützen. Das gemeinsame Ziel der Projektpartner ist es, die Nachhaltigkeitsbeauftragten entlang ihrer “Sustainability Journey” weiterzubringen. Sie stehen den Unternehmen als Koordinatoren zur Seite und helfen dabei, den nächsten Meilenstein zu identifizieren und die nötigen Rahmenbedingungen zu setzen.
Der Roundtable kommt etwa viermal im Jahr zusammen. Gemeinsam werden verschiedenste Themen des Nachhaltigkeitsspektrums vertieft, wobei die Bedarfe und Wünsche der Teilnehmenden stets im Mittelpunkt stehen.
Sind Sie Nachhaltigkeitsmanager oder -managerin in einem Berliner Unternehmen oder einer Organisation und möchten teilnehmen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Das nächste Treffen findet im 2. Quartal 2026 statt.
19. Januar 2026
Dekarbonisierung: Photovoltaik, Speicherlösungen, Ladeinfrastruktur und Flottenmanagement
Beim 8. Roundtable am 19. Januar 2026 tauschten sich Teilnehmende mit Expertinnen und Experten zu effizienter Energieerzeugung, -speicherung und -nutzung aus. Nach einem Impuls der Berliner Stadtwerke vertieften Peer-Learning-Sessions Themen wie Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Kreislaufwirtschaft. Der Nachmittag endete mit offenem Netzwerken und vielen praxisnahen Impulsen für ein nachhaltiges Energiemanagement.
11. Dezember 2025
ESG meets AI
Am 11. Dezember 2025 fand der Strategie‑Brunch „ESG meets AI“ als gemeinsame Veranstaltung des Zukunftszentrums Berlin und des Roundtable für Nachhaltigkeitsbeauftragte statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich ESG‑Handlungsfelder mit den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz verbinden lassen, um Unternehmen zukunftsfähig auszurichten.
Nach einer Einführung zu strategischen Potenzialen von KI arbeiteten die Teilnehmenden in parallelen Workshops zu Themen wie digitalen Lösungen für Energieeffizienz, KI‑gestützter Kommunikation, verantwortungsvoller Governance sowie rechtssicheren Betriebsvereinbarungen.
6. Oktober 2025
Umweltbedingte Risiken
Am 6. Oktober 2025 fand der Roundtable mit dem Schwerpunkt umweltbedingte Risiken und resilienzorientiertes Risikomanagement statt. Im Fokus stand, wie Klimarisiken datengestützt bewertet und in bestehende Betriebsprozesse integriert werden können, um Organisationen langfristig handlungsfähig zu halten.
Nach einem Impuls zur Einbettung von Klima‑ und Resilienzanalyseprozessen diskutierten die Teilnehmenden in Kleingruppen geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Geschäftsmodelle. Eine anschließende Fragerunde mit Vertreterinnen der Verwaltung vertiefte Fragen zur strategischen Steuerung und regulatorischen Einordnung.
30. Juni 2025
Interne Kommunikation
Beim fünften Roundtable standen die aktuellen Herausforderungen durch neue Regularien und Berichtspflichten im Fokus sowie die Frage, wie Nachhaltigkeitsstrategien intern überzeugend vermittelt werden können.
In kurzen Impulsen wurden verschiedene Kommunikations- und Dialogformate vorgestellt, gefolgt von einem Austausch in Kleingruppen zu gelungenen und weniger erfolgreichen Ansätzen. Abschließend bot ein Marktplatz Raum, wirksame Tools, Botschaften und Ressourcen aus der Praxis zu sammeln und miteinander zu teilen.
10. März 2025
Aktuelle Herausforderungen und neue Unterstützungsangebote des DNK
Bei unserem vierten Treffen haben wir die Herausforderungen im Nachhaltigkeitsmanagement im Zusammenhang mit der EU-Omnibus-Initiative und dem „Clean Industrial Deal“ erörtert. Dabei wurden die neuen Unterstützungsangebote des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgestellt und die Erfahrungen von Getränke Hoffmann als Best Practice beleuchtet.
2. Dezember 2024
Wie digitale Lösungen den Weg zu effektiverem ESG-Management ebnen
Am 2. Dezember versammelten sich über 25 Nachhaltigkeitsbeauftragte im Ludwig Erhard Haus in Berlin, um sich mit der strategischen Steuerung von Nachhaltigkeitszielen und der Rolle digitaler Lösungen auseinanderzusetzen. Die Veranstaltung bot zahlreiche praxisrelevante Einblicke und Impulse. Ein zentrales Thema war das CSRD-Datenmanagement, bei dem erprobte Ansätze zur Steuerung und Messung von Nachhaltigkeitskennzahlen vorgestellt wurden. Zudem zeigte ein Thinktank, wie Künstliche Intelligenz das ESG-Management effizienter gestalten kann. In Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmenden konkrete Herausforderungen und entwickelten direkt anwendbare Strategien.
9. September 2024
Auf dem Weg zu Net Zero
Unser zweites Treffen war ein inspirierender Austausch zu wichtigen Themen wie:
Bestimmung von Scope-1-, 2- und 3-Emissionen für unseren Net-Zero-Pfad
Beratung zur Erstellung eines individuellen ‘Climate Action Guide’
Innovative Ansätze zur Motivierung von Teams auf Net-Zero-Kurs zu bleiben
Erprobte Maßnahmen und deren Implementierung im laufenden Betrieb
Passende Förderinstrumente
Mentoring zu bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen
Unsere Gäste von der TU Berlin, Ökotec und tilt haben uns durch ihre Beiträge wertvolle Impulse vermittelt und uns reichlich Diskussionsstoff geliefert.
29. April 2024
Wie setzen wir Nachhaltigkeitsmanagement um?
Kennzahlen vs. Maßnahmen, Berichtspflicht vs. Kür, Wertschaffen vs. Wertschöpfen - Bei unserem ersten Treffen am 29.04. haben wir uns intensiv mit diesen allgemeinen Aspekten des Nachhaltigkeitsmanagements beschäftigt. Wir haben nicht nur diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, sondern auch viele wertvolle Hinweise für zukünftige Treffen gesammelt.
Von Wasser und Wärmerückgewinnung über Drohnenlogistik bis zum Fahrradparkhaus
Zum 25-jährigen Jubiläum feiern die Klimaschutzpartner Berlin ihr Engagement mit mehreren Veranstaltungen – den Auftakt bildete ein Empfang im Roten Rathaus zu Jahresbeginn mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, gefolgt von der großen Preisverleihung im Mai im Rahmen der Berliner Energietage. Dort wurden die Klimaschutzpreise der Berliner Wirtschaft an vier Projekte verliehen: das Reallabor „Integrierte Wasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier (IWIQ)“ des Kompetenzzentrums Wasser Berlin gGmbH, das Logistikprojekt „U‑Space Berlin“ von Colors UG gemeinsam mit Labfly / DiAvEn UG, das Fahrradparkhaus am Bahnhof Schöneweide der GB infraVelo GmbH sowie der mit 2.500€ dotierte Publikumspreis an „RESI – der KiezRessourcenladen“.
Seit 25 Jahren vernetzt das Bündnis erfolgreich Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Handwerk und Verwaltung, um innovative Lösungen für den Klimaschutz voranzubringen. Die ausgezeichneten Projekte zeigen exemplarisch, wie vielfältig und praxisnah der Beitrag zu einer klimafreundlichen Stadtentwicklung sein kann.
Meet. Match. Make Impact. – Wissenschaft x Wirtschaft für Fachkräfte, Forschung und Klimaschutz am 30.Juni
Die Veranstaltung bringt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Startups, Initiativen und Hochschulen an einen Tisch – mit einem klaren Ziel: Zusammenarbeit starten, die wirkt.
Wann: Am Dienstag, 30. Juni 2026, von 16:30 bis 19:00 Uhr Wo: Cambridge Innovation Center – CIC, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin
In fokussierten Begegnungsräumen treffen Sie auf genau die Expertinnen und Experten, die zu Ihren Fragestellungen passen, und arbeiten gemeinsam an konkreten Themen wie Fachkräftegewinnung, Kooperationen zwischen Hochschulen und Praxis sowie innovativen Ansätzen für den Klimaschutz.
Sie tauschen sich direkt mit Hochschulpartnerinnen und -partnern aus, diskutieren Ihre individuellen Herausforderungen und entwickeln erste konkrete nächste Schritte für Zusammenarbeit. Statt reinem Visitenkartentausch erwartet Sie ein aktiver, strukturierter Austausch – offen, praxisnah und mit echtem Mehrwert für Ihre Arbeit.
Die Veranstaltung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Klimaschutzpartnern Berlin und dem Hochschulnetzwerk „Zukunft findet Stadt“.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ziel des Wettbewerbs
Umwelt- und Klimaschutz sind die zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Seit vielen Jahren engagieren wir uns in dem Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ gemeinsam um die Minderung von CO2-Emissionen in unserer Stadt. Mit unserem Wettbewerb zeigen wir, was heute schon in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung machbar ist und regen zum Nachahmen an. Innovative Konzepte, welche den Ansatz fahren wertvolle Ressourcen einzusparen und entsprechend skalierbar sind, spielen eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung einer sauberen Umwelt.
Wir engagieren uns für Klimaschutz in Berlin, weil
wir uns der besonderen Verantwortung für Klimaschutz, Energieeffizienz und Klimaanpassung bewusst sind,
wir mit unserem Bündnis ein sichtbares Zeichen setzen,
Klimaschutz Pioniere braucht und gute Beispiele Schule machen,
Berlin schon heute zahlreiche Leuchtturmprojekte vorweisen kann,
vorbildliche Leistungen gewürdigt werden sollen.
Älteste und traditionsreichste Auszeichnung für Klimaschutz in Berlin
Seit 2002 loben die Klimaschutzpartner Berlin jährlich den Wettbewerb „Klimaschutzpartner des Jahres“ aus. Der Preis versteht sich als traditionsreiche und führende Auszeichnung der Berliner Wirtschaft, der den innovativen Klimaschutz in den Vordergrund stellt. Mit vielen renommierten Projekten hat die Auszeichnung in Berlin einen guten Bekanntheitsgrad erreicht. Bis zum Jahr 2025 haben sich mehr als 470 Berliner Projekte um den Preis beworben und über 67 Projekte sind bislang prämiert worden. Der Wettbewerb wird einmal jährlich ausgeschrieben.
Gewinner und Preisträger
Gewinner aus dem Jahr 2024
ZRS Architekten Ingenieure mit "Kokoni One-Holzbauquartier an der Streuobstwiese"
Factor4solutions GmbH mit "Nachhaltig chillen"
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH mit "Holz Ziegel Lehm-Pilotprojekt Nachhaltiger Geschosswohnungsbau Berlin"
Unabhängiges Institut für Umweltfragen - UfU e.V. mit "kliQ 2.0: Klimaschutzprojekte an Schulen in Steglitz-Zehlendorf"
Gewinner aus dem Jahr 2023
Eurabus GmbH mit „Energiespeicher aus recycelten Elektrobus-Batterien“
Deimel Oelschläger Architekten GmbH mit „QNG Wohngebäude im Berliner Kaskelkiez“
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin; Nahwärme West eG i. Gr. mit „Nahwärmeversorgung Eichkamp“
FC Internationale Berlin 1980 e.V. mit „INTERACTION - für mehr Klimaschutz im und durch Sport“
Jona Jacob Götze mit „UpLift - Hybrid Energy System“
Messe Berlin GmbH, Berliner Stadtwerke GmbH mit „Berlins größte PV-Dachanlage auf den Messehallen am Funkturm“
Gewinner aus dem Jahr 2022
Michels Architekturbüro | Reiter Architekten PartGmbB | Atelier le Balto mit „Telegraph“
Vabeck GmbH mit CO2-neutrale Erzeugung von Wasserstoff mittels thermischer Spaltung von wasserstoffhaltigen Stoffen mit patentierter VABECK®-Technologie
Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) mit KlimaVisionen - Wege zur klimaneutralen Schule in Berlin!
Unsere Zielgruppe
„Made in Berlin“ als Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb: Wir suchen innovative und effiziente Projekte, die möglichst in den letzten zwei Jahren von Unternehmen, Selbstständigen, Bürgern und öffentlichen Einrichtungen angeregt, geplant oder erfolgreich realisiert wurden und dem Klimaschutz dienen. Ein spezielles Handlungsfeld wird nicht vorgegeben, um eine möglichst große Bandbreite an beispielgebenden Projekten erfassen zu können.
Die Kategorien
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben:
realisierte Projekte,
innovative Planungen sowie,
Projekte öffentlicher Einrichtungen.
Bewertung und Preisverleihung
Die Bewerbungen werden durch eine Fachjury ausgewertet und die Sieger während der Berliner Energietage gekürt. Die Preisverleihung gehört mit rund 100 bis 200 Gästen zu den Top- Events der Leitverstanstaltung und ist stets ausgebucht. Alle Bewerbungen werden im Rahmen einer Plakatausstellung auf den Berliner Energietagen präsentiert und auf der Homepage der Klimaschutzpartner als Best Practice veröffentlicht.
Alle nominierten Projekte erhalten die Chance Ihr Projekt einem großen Publikum aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vor der eigentlichen Preisverleihung zu pitchen. Danach entscheidet das Publikum, welches Projekt für den dotierten Publikumspreis gekürt werden soll.
Netzwerken und Mentoring-Programm
Der Tag der Preisverleihung bietet allen Bewerbenden und Teilnehmenden der Veranstaltung eine hervorragende Gelegenheit, sich mit anderen Klimaschutzpionier:innen, -enthusiast:innen und -unterstützer:innen auszutauschen.
Alle Preisgewinner erhalten zudem die Chance sich im Rahmen eines Mentoring-Treffens mit den zahlreichen Partnern und Unterstützern des Wettbewerbs exklusiv zu Ihren Projekten und möglichem Unterstützungsbedarfen auszutauschen.
Wer sind die KlimaschutzPARTNER und Ihre Unterstützer?
Das Bündnis „Klimaschutzpartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von 13 Partnern: Architektenkammer Berlin, Baukammer Berlin, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V., Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Innung SHK Berlin, Ostdeutscher Bankenverband e.V., Verband kommunaler Unternehmen e.V. – Landesgruppe Berlin-Brandenburg, Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. sowie den Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt flankiert den Wettbewerb und ist Teil der Jury.
Der Wettbewerb wird mit freundlicher Unterstützung der Berliner Wärme und Energie GmbH durchgeführt.
Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtete zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmenden und Sitz in Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich des Sorgfaltspflichtengesetzes auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Dazu zählen auch ins Ausland entsandte Mitarbeitende sowie Leiharbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind.
Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar von dem Gesetz betroffen, müssen aber damit rechnen, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und Großbetriebe entsprechende Informationen von ihren Zulieferbetrieben einfordern werden.
Welche Anforderungen stellt das Lieferkettengesetz?
Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen die Einführung eines unternehmerischen Sorgfaltsprozesses in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht, d.h. Unternehmen müssen nur dann tätig werden, wenn sie substantiierten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette haben.
Die Sorgfaltspflichten begründen explizit eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Unternehmen müssen also nachweisen können, dass sie die im Gesetz beschriebenen Sorgfaltspflichten umgesetzt haben, die vor dem Hintergrund ihres individuellen Kontextes machbar und angemessen sind (vgl. hierzu auch Handreichung des BAFA zum Prinzip der Angemessenheit). Dabei gilt: je größer die Einflussmöglichkeit eines Unternehmens ist, je wahrscheinlicher und schwerwiegender die zu erwartende Verletzung der geschützten Rechtsposition und je größer der Verursachungsbeitrag eines Unternehmens ist, desto größere Anstrengungen können von einem Unternehmen zur Vermeidung oder Beendigung einer Verletzung zugemutet werden.
Was ist der politische Hintergrund?
Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie sehen die Staaten in der Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen, weisen aber ausdrücklich auch den Unternehmen eine Verantwortung im Sinne menschenrechtlicher Sorgfalt zu. Mit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, diese auf nationaler Ebene umzusetzen. Verschiedene europäische Staaten (u.a. UK, NL, FR) haben in den Folgejahren bereits gesetzliche Regelungen zur Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in globalen Wertschöpfungsketten verabschiedet.
Auch das deutsche Gesetz gilt als Vorreiter für eine europäische Regelung. Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienentwurf zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen in der Lieferkette vorgelegt, der deutlich über das deutsche Gesetz hinausgeht. Die Verabschiedung der Richtlinie wird im 1.HJ 2024 erwartet.
Was sind die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt?
Einrichtung eines Risikomanagements: Kern der unternehmerischen Sorgfalt ist ein Verfahren, das (mögliche) negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte identifiziert. Unternehmen müssen zudem die betriebsinterne Zuständigkeit festlegen und die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen sicherstellen. Das BAFA hat im August 2022 eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des LkSG veröffentlicht.
Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte: Die von der Unternehmensleitung verabschiedete Grundsatzerklärung soll deutlich machen, dass das Unternehmen seine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte wahrnimmt.
Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen und Ergreifen von Abhilfemaßnahmen: Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sollen Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen identifiziert und in die Geschäftstätigkeit integriert werden. Diese können beispielsweise die Schulung von Mitarbeitern und Lieferanten, die Anpassungen von Managementprozessen und den Beitritt zu Brancheninitiativen umfassen.
Das Einrichtung einesBeschwerdeverfahrens: Ein unternehmensinterner oder externer Beschwerdemechanismus soll es jedem ermöglichen, auf (mögliche) negative menschenrechtliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Menschenrechte hinzuweisen. Auch hier unterstützt das BAFA mit einer entsprechenden Handreichung Beschwerdeverfahren.
Dokumentation und Berichterstattung: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Das Unternehmen hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erstellen und auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Wie soll das Gesetz durchgesetzt werden?
Das Gesetz sieht eine bußgeldbewehrte behördliche Überwachung mit Bußgeldern vor. Als zuständige Aufsichtbehörde wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Verweigert ein Unternehmen seine Mitwirkung, kann das BAFA ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten, so kann das BAFA ein Bußgeld verhängen, das sich am Gesamtumsatz des Unternehmen orientiert (bis zur 8 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz). Bei schweren Verstößen kann das Unternehmen auch für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Sie haben weitere offene Fragen zum Lieferkettengesetz? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Katalog der meist gestellten Fragen und Antworten zum LkSG veröffentlicht.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für KMU?
Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar von dem LkSG betroffen, es hat sich aber gezeigt, dass die Sorgfaltspflichten weitergereicht werden und größere Unternehmen entsprechende Informationen und Vereinbarungen von ihren Zulieferbetrieben einfordern. Denn verpflichtete Unternehmen müssen ihre Zulieferer in die Risikoanalyse einbeziehen.
Rechnen Sie
mit einer angepassten Vertragslandschaft und neuen oder überarbeiteten Verhaltenskodizes,
mit vermehrten Kundenanfragen zu Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen und Ihrer Lieferkette.
Auch die Weitergabe der Anforderungen an die vorgelagerte Lieferkette kann von Ihnen (vertraglich) verlangt werden.
Wichtig:
Wenn Daten von Ihnen verlangt werden, ist es wichtig, auf die Begründung zu achten. Es muss explizit ein Zusammenhang mit dem LkSG hergestellt werden.
KMU sollten darauf achten, ihre Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Verpflichtete Unternehmen dürfen ihre Pflichten nicht auf den Zulieferer abwälzen, also beispielsweise verlangen, dass der Zulieferer eine eigene Risikoanalyse durchführt.
Verpflichtete Unternehmen dürfen auch nicht verlangen, dass der Zulieferer pauschal versichert, dass es in seiner Lieferkette keine menschenrechtlichen Probleme gibt.
Wie sollten sich KMU verhalten?
Sie sollten vertraglich nicht pauschal zusichern, dass alle Vorgaben des LkSG im Unternehmen eingehalten werden.
Verlangt ein verpflichtetes Unternehmen Maßnahmen von Ihnen, sollte eine konkrete Begründung vorliegen.
Dies gilt auch, wenn Maßnahmen zur Abhilfe verlangt werden. Auch hier sollte dafür eine konkrete Begründung mit Bezug zum Lieferkettengesetz vorliegen.
Ebenso sollte das verpflichtete Unternehmen einen Vorschlag vorlegen, wie mit den Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen umgegangen werden soll.
Viele weitere Infos finden Sie auch im "Vorbereitungs-Check LkSG". Hier erläutert das Bayrischen Landesamts für Umwelt, was kleine und mittlere Unternehmen über das neue Gesetz wissen sollten und was sie als Zulieferer tun können, um sich darauf vorzubereiten.
Instrumente zur Risikoanalyse
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bietet interessierten Unternehmen u.a. eine individuelle, vertrauliche und kostenfreie Beratung durch seine Experten zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in den Unternehmensprozessen an.
Darüber hinaus stellt der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse in ihr Kerngeschäft integrieren möchten, zwei kostenlose Tools zur Verfügung:
Das kostenlose Info-Portal für KMU navigiert Sie Schritt für Schritt durch die fünf Säulen der Sorgfalt basierend auf dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Mit Hilfe des kostenfreien Online-Tools können kleine und mittlere Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Er unterstützt dabei, Geschäftsprozesse und Lieferkette genau(er) unter die Lupe zu nehmen. Das Tool enthält neben einem Leitfaden auch einen Siegel-Kompass.
Das kostenlose Online-Tool unterstützt Unternehmen bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang ihrer Liefer-und Wertschöpfungskette.
Das Portal Siegelklarheit ist eine Initiative der Bundesregierung. Das Portal dient Verbrauchern, Regierungen und Unternehmen Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen. Durch den Vergleich der Siegel haben die standardsetzenden Organisationen außerdem einen Anreiz, stetig an der Verbesserung ihrer Systeme zu arbeiten.
Die Standards Map des International Trade Center ist ein Onlineportal zur Recherche von Standards und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit -mit dem Schwerpunkt auf Lieferketten. Das neutrale Instrument unterstützt bei der Identifizierung und beim Vergleich der inhaltlichen Anforderungen verschiedener Standards. Die Standards Map vereint über 210 Standards, Code of Conducts und Audit-Protokolle.
Bereit für den Nachhaltigkeitsbericht? Nachhaltigkeitsberichte für KMU: Die englischsprachige Broschüre der Global Reporting Initiative (GRI) bietet eine einfache Einführung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Verwendung der GRI G4-Leitlinien. Der erste Teil der Broschüre erläutert Nutzen und Vorteile der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im zweiten Teil wird beschrieben, wie in fünf Schritten ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden kann.
Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) – Orientierungshilfe für mittelständische Unternehmen. Der Rat für nachhaltige Entwicklung und die Bertelsmann Stiftung wollen mittelständischen Unternehmen mit diesem Leitfaden den Einstieg in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erleichtern. In den vier Kapiteln Strategie (Wesentlichkeit, Vision und Ziele), Prozessmanagement (Regeln und Strukturen), Umwelt (ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit) und Gesellschaft (soziale Aspekte der Nachhaltigkeit) werden Inhalt und Kriterien des DNK erklärt.
In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht. Ein praxisorientierter Leitfaden für mittelständische Unternehmen in Anlehnung an die G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative: Der Leitfaden von econsense und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beschreibt in sieben Schritten den Weg zum Nachhaltigkeitsbericht nach GRI. Dabei werden Struktur und Inhalte für den Bericht vorgeschlagen, und es wird gezeigt, warum es sich lohnt, einen Bericht zu verfassen. Zudem stellt der Leitfaden praktische Tipps von mittelständischen Unternehmen zur Verfügung, die bereits Erfahrung mit dem Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten gesammelt haben.
Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Ein praktischer Leitfaden zur kontinuierlichen Verbesserung: Basierend auf den Grundsätzen des Global Compact, skizziert der Leitfaden konkrete Schritte zur nachhaltigeren Gestaltung von Lieferketten. Mit Tipps und Praxisbeispiele zu Zielsetzungen, zum Monitoring von und zur Kommunikation mit Lieferanten unterstützt er Unternehmen dabei, die richtigen Schwerpunkte für Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung zu setzen. Herausgeber sind das Deutsche Global Compact Netzwerk und die Non-Profit-Organisation Business for Social Responsibility.
Die europäische Lieferketten-Richtlinie
Die EU arbeitet seit längerem an einer eigenen, noch weiter reichenden Richtlinie – der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Wie unterscheidet sich die CSDDD von dem deutschen Lieferkettengesetz?
1. Größerer Anwendungsbereich: Von der CSDDD werden weitaus mehr Unternehmen betreffen sein (Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, sofern diese einen weltweiten Umsatz von 150 Mio. Euro pro Jahr erwirtschaften).
2. Höhere Anforderungen an die Unternehmen: Nach den Plänen der EU sollen nicht nur die direkten Zulieferer überprüft werden, sondern auch deren Geschäftspartner.
3. Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen sollen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Das deutsche Lieferkettengesetz hingegen setz auf Berichtspflichten.
Die Anforderungen der CSDDD gehen folglich weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus.
Wie geht’s auf EU-Ebene weiter?
Eine Einigung auf europäischer Ebene, die im Dezember erzielt werden konnte, muss noch vom Parlament und dem Rat bestätigt werden. Normalerweise ist das reine Formsache. Dies könnte hier aber anders aussehen. Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass sich die Bundesregierung gegen die Richtlinie positioniert bzw. Nachbesserungen fordert. Ob die EU Deutschland hier entgegenkommt, bliebt abzuwarten. Klar ist nur, dass die RL bei einer Enthaltung Deutschlands komplett scheitern könnte.
Kompakter Überblick über Highlights und Entwicklungen
Nachhaltigkeitsupdate 2025
In den Jahren 2024 und 2025 haben wir bei der IHK Berlin viele neue Impulse gesetzt, bestehende Maßnahmen weiterentwickelt und Nachhaltigkeit noch stärker in unsere Organisation integriert. Da sich die Anforderungen durch die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) derzeit noch in der Umsetzung befinden, wurde 2025 kein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Stattdessen möchten wir Ihnen mit diesem Update einen kompakten Überblick über die wichtigsten Highlights und Entwicklungen geben.
Ob Mobilität, Energieeinsparung oder Diversität – wir haben auch gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und Partnern viele neue Formate angestoßen und bestehende weiterentwickelt. Dieses Update zeigt, wie vielfältig Nachhaltigkeit bei der IHK Berlin gelebt wird.
Nachhaltigkeit bei der IHK Berlin 2024
Frühjahr 2024
Mobilitätsumfrage – Gemeinsam klimafreundlich unterwegs Anfang 2024 haben wir zum ersten Mal unsere Mobilitätsgewohnheiten unter die Lupe genommen – mit erfreulichen Ergebnissen! Ganze 74 % der Kolleginnen und Kollegen nutzen regelmäßig Bus und Bahn, rund ein Viertel radelt zur Arbeit und 8 % kommen zu Fuß. Wichtig: Mehrfachnennungen waren möglich, viele kombinieren verschiedene Verkehrsmittel. Nur etwa 27 % nutzen regelmäßig ein Auto mit Verbrennungsmotor, 2,6 % der Mitarbeitenden sind bereits auf ein Elektroauto umgestiegen. Damit liegen wir deutlich unter dem bundesweiten CO₂-Durchschnitt: Unsere Pendelwege verursachen nur 479 kg CO₂ pro Kopf und Jahr, deutschlandweit sind es 1,5 Tonnen! Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich für ÖPNV-Zuschüsse und Fahrrad-Leasing ausgesprochen. Diese Angebote wurden inzwischen eingeführt.
März 2024
Die erste Sustainability Week – Impulse für die Berliner Wirtschaft Im März 2024 haben wir unsere erste Sustainability Week gefeiert. Die Woche richtete sich gezielt an die Berliner Wirtschaft: Unternehmerinnen, Nachhaltigkeitsexperten, Fachkräfte – für alle gab es das passende Format. In über 20 Veranstaltungen wurden aktuelle Herausforderungen und Chancen rund um nachhaltiges Wirtschaften diskutiert, ob Berichtspflichten, Fachkräftemangel oder lokale Initiativen im Kiez.
April 2024
Diversity Management – Vielfalt als Stärke Im April 2024 wurde bei uns eine Stelle für Diversity Management geschaffen. Von Leitfäden gegen Diskriminierung über Sensibilisierungsaktionen bis hin zu Veranstaltungen zum Deutschen Diversity Tag: Unsere Diversity Managerin hat viele wichtige Impulse gesetzt. Auch die digitale Barrierefreiheit wird angegangen. Zudem wurden Maßnahmen für mehr Inklusion im Recruiting und Onboarding umgesetzt. Eine Selbstverpflichtung zu Respekt und Vielfalt wurde ebenfalls entwickelt und ergänzt unser Engagement für ein wertschätzendes Miteinander.
Bündnis für Biodiversität – Wirtschaft trifft Artenvielfalt Das im Frühling 2024 gegründete Bündnis für Biodiversität setzt ein starkes Zeichen: Wirtschaft und Natur gehören zusammen. Als erstes Bündnis dieser Art in Deutschland haben wir einen wichtigen Impuls gesetzt; inzwischen existieren bundesweit zehn weitere Bündnisse anderer Kammern, die diesem Beispiel folgen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Biodiversität entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu integrieren. Webinare, Coachings und Austauschformate helfen, ökologische Verantwortung konkret umzusetzen. Gemeinsam mit der DIHK Service GmbH, Berliner Unternehmen, Umweltorganisationen und weiteren engagierten Partnern entwickeln wir praxisnahe Lösungen, fördern Wissenstransfer und bringen Biodiversität in die betriebliche Realität.
Zukunftsradar Nachhaltigkeit – Internes Format mit Weitblick Im April 2024 ging unsere neue Webinarreihe „Zukunftsradar Nachhaltigkeit“ an den Start: ein internes Format speziell für unsere Belegschaft. Hier schauen wir gemeinsam über den Tellerrand und lassen uns von innovativen Ideen und nachhaltigen Trends inspirieren. Ob Planetary Health Diet, Digitale Suffizienz oder Verantwortungseigentum, die Themen sind vielfältig und regen dazu an, Nachhaltigkeit auch intern weiterzudenken. Ziel ist es, neue Impulse zu setzen, die unsere Arbeit bereichern und Veränderungspotenziale sichtbar machen.
Dezember 2024
EMAS-Einführung – Umweltmanagement mit System 2024 haben wir einen großen Schritt gemacht: Die IHK Berlin ist jetzt offiziell EMAS-validiert! Nach einem erfolgreichen Audit durch GUTcert im Dezember sind wir nun im EMAS-Register eingetragen. EMAS steht für kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und glaubwürdige Kommunikation. Wir sind stolz darauf, dass wir als offizielle Registrierungsstelle für EMAS nun auch selbst nach diesem Standard validiert sind.
Nachhaltigkeit bei der IHK Berlin 2025
Januar 2025
Recyclingpapier für das IHK-Magazin Anfang 2025 haben wir unser Magazin Berliner Wirtschaft vollständig auf Recyclingpapier umgestellt. Bei einer Auflage von rund 60.000 Exemplaren pro Ausgabe ist das ein echter Hebel: durch die Umstellung konnten wir rund 6 Tonnen CO₂ einsparen.
Frühjahr 2025
Erste Anlage bei einer Nachhaltigkeitsbank Im Frühjahr 2025 haben wir einen Schritt in Richtung nachhaltiger Finanzstrategie gemacht: Eine erste Anlage wurde bei der GLS Bank getätigt, einer der führenden Nachhaltigkeitsbanken in Deutschland. Perspektivisch möchten wir sowohl den Anteil nachhaltiger Banken im Portfolio als auch das nachhaltige Anlagevolumen weiter erhöhen.
September 2025
Umstellung auf LED abgeschlossen In den vergangenen Jahren haben wir sukzessive alle Leuchtmittel in unseren Gebäuden auf moderne LED-Technik umgestellt. Der Austausch aller Lampen (mit Ausnahme der sicherheitsrelevanten Notbeleuchtung) ist inzwischen abgeschlossen. Damit senken wir unseren Stromverbrauch spürbar und reduzieren dauerhaft unseren Energiebedarf im Gebäudebetrieb.
Oktober 2025
Zukunftsbild Berlin 2035 – Visionen für die Hauptstadt Wie kann Berlin im Jahr 2035 als nachhaltige Metropole aussehen? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines umfangreichen Beteiligungsprozesses, den der IHK-Ausschuss „Nachhaltige Metropole“ angestoßen hat. In acht Workshops wurden neun Visionen und 27 konkrete Maßnahmen entwickelt – von Bildung über Mobilität bis hin zu Innovation und Klimaresilienz. Das Zukunftsbild lädt Wirtschaft und Stadtgesellschaft ein, sich aktiv einzubringen und gemeinsam an der Zukunft Berlins zu arbeiten.
Dezember 2025
CO₂-Bilanz – Erstmalig vollständig erfasst 2025 haben wir zum ersten Mal eine vollständige CO₂-Bilanz für die IHK Berlin erstellt. Erfasst wurden Emissionen aus Scope 1 und 2 sowie alle relevanten Scope-3-Kategorien, darunter eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Mitarbeitermobilität und Abfall. Damit schaffen wir eine fundierte Datengrundlage für unser Klimamanagement
Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement der IHK Berlin
Die IHK Berlin hat sich im Jahr 2020 auf den Weg gemacht, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu formulieren und unser Nachhaltigkeitsmanagement zu konkretisieren. Unseren Ansatz, die Ziele und Fortschritte haben wir in unserem ersten Nachhaltigkeitsbericht zusammengefasst. Bei der Organisation von Veranstaltungen planen wir in zunehmendem Maß die Kriterien eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements umzusetzen. Dafür orientieren wir uns unter anderem am Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
In der Grafik stellen wir die Maßnahmen vor, die wir im Rahmen eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements berücksichtigen. Sie sind sortiert nach den für uns wesentlichen Handlungsfeldern des genutzten Leitfadens.
Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement im Überblick
Mobilität
Unser Veranstaltungsort, das Ludwig Erhard Haus, liegt zentral in Berlin direkt am Bahnhof Zoo und ermöglicht allen Anreisenden eine einfache Anreise. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Unsere Einladungsunterlagen enthalten Informationen zur Benutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel. Vor dem Ludwig Erhard Haus befinden sich Fahrradstellplätze.
Veranstaltungsort IHK
Die Mehrzahl der von uns organisierten Veranstaltungen finden in der IHK Berlin-Geschäftsstelle, dem Ludwig Erhard Haus, statt. Im Kapitel „Betriebsablauf“ unseres Nachhaltigkeitsberichts beschreiben wir unsere Bemühungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Hauses. Innerhalb des vergangenen Jahrzehnts wurden regelmäßig Verbrauchswerte gesichtet und auf Einsparpotenzial hin überprüft. In kleinen Schritten, wie zum Beispiel durch Temperaturabsenkung in der Nacht sowie Modernisierung und Optimierung der raumlufttechnischen Anlagen und die nach und nach vorgenommene Umstellung auf sparsamere LED-Beleuchtung, konnte bereits Energie eingespart werden. Das Ludwig Erhard Haus wird mit 100% Ökostrom betrieben. Außerdem hat das Ludwig Erhard Haus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, um umweltfreundlichen Solarstrom zu produzieren.
Bei der Reinigung unserer Geschäftsstelle verwendet unser Dienstleister nachhaltige Reinigungsmittel der Marke Tana Chemie, die alle mit den Siegel „Cradle to Cradle Certified Gold“ und dem Europäischen Ecolabel (der Umweltblume) ausgezeichnet sind.
Bei jeder Veranstaltung prüft unser Veranstaltungsmanagement die Notwendigkeit der Präsenzveranstaltung und schlägt alternativ eine digitale Durchführung vor.
Das Ludwig Erhard Haus ist barrierefrei. Neben entsprechenden Parkplätzen in der Tiefgarage existieren stufenlose Zugänge zum Gebäude, eine Anbindung aller Etagen durch Aufzüge und behindertengerechte Toiletten.
Im Ludwig Erhard Haus verfügen wir über eine getrennte Abfallsammlung, für die Fraktionen Papier, Biomüll, Leichtverpackungen und Restmüll.
Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
Unser Einladungsverfahren wird komplett elektronisch durchgeführt, darüber hinaus wird bei der Veranstaltungsorganisation weitestgehend auf Papier (z.B. in Form von Tagungsunterlagen) verzichtet. Bei dem in der IHK Berlin eingesetzten Druckerpapier handelt es sich um 100% Recycling-Papier.
Auf Gastgeschenke und Werbemittel sowie auf Schnittblumen wird überwiegend verzichtet. Wenn diese in besonderen Fällen eingesetzt werden, achten wir bei der Beschaffung auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit und die entsprechenden Siegel (Blauer Engel, Bio-Siegel, Fairtrade, GOTS etc.).
Im Zuge des internen Nachhaltigkeitsmanagements hat sich die IHK Berlin als Ziel gesetzt, die eigene Beschaffung nachhaltiger zu gestalten. Wie in unserem Nachhaltigkeitsprogramm einsehbar, planen wir die Aufnahme und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei allen neuen Verträgen und Beschaffungen bis zum Ende dieses Jahres.
Catering
Bei unseren Veranstaltungen bieten wir ein überwiegend vegetarisch und/oder veganes Catering an. Wir achten auf ein saisonales und biozertifiziertes Angebot und berücksichtigen so gut es geht bedarfsgerechte Mengen von Speisen.
Wir verzichten weitestgehend auf Verpackungsmaterialen, falls wir diese einsetzen, verwenden wir kompostierbare Materialien. Auf Einweggeschirr und -besteck wird verzichtet.
Neue Formate
Das Veranstaltungsmanagement prüft bei jeder Veranstaltung die Möglichkeit zur Alternative zum Vor-Ort-Treffen.
Marketingmaßnahmen
Umweltfreundliche Papierprodukte
Sozial verträglich hergestellte Give-aways
Kommunikation
Das Ziel, unsere Veranstaltungen möglichst nachhaltig durchzuführen, kommunizieren wir zusammen mit den vorgesehenen Maßnahmen auf der Webseite und ggfls. den Einladungsunterlagen.
Soziale Verantwortung
Zusammen mit Partner BOS Deutschland e.V. gibt es eine Spendenaktion für neue Regenwälder auf Bomeo
Gender-Mainstreaming
Bei der Auswahl von Speakern und weiteren Personen mit aktiver Rolle (z. B. für Moderation) bei unseren Veranstaltungen achten wir auf die Ausgewogenheit der Geschlechter. Wir achten auf geschlechtergerechte Sprache.
Zukünftige Vorhaben zur Nachhaltigkeit
Dem Veranstaltungsmanagement liegt die stetige Weiterentwicklung zu nachhaltigen Events am Herzen.
Was nimmt die IHK Berlin sich weiter vor?
Berücksichtigung von Umweltmanagementsystemen und Zertifizierungen
Nach einer erneuten Begutachtung durch externe Umweltgutachter im Dezember 2025 wurde die EMAS-Registrierung der IHK Berlin bestätigt. Damit setzen wir unseren Weg der kontinuierlichen Verbesserung im Umweltmanagement fort. Wir sind stolz darauf, dass wir als Registrierungsstelle auch selbst weiterhin im EMAS-Register stehen.
Was ist EMAS?
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Es hilft uns, umweltrelevante Aspekte systematisch zu erfassen, Maßnahmen zu deren Verbesserung zu ergreifen und unsere Erfolge transparent darzustellen. Das Ziel ist es, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. EMAS basiert auf der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme ISO 14001, geht jedoch noch weiter.
Das Umweltmanagement der IHK Berlin
Im Rahmen unseres umfassenden Nachhaltigkeitsmanagements haben wir uns bereits vor der Einführung von EMAS intensiv mit unseren Auswirkungen im Nachhaltigkeitsbereich auseinandergesetzt. Wir verfolgen ein ehrgeiziges Nachhaltigkeitsprogramm, das in unseren Nachhaltigkeitsberichten detailliert dokumentiert ist. Mit der Implementierung von EMAS wird unser Engagement im Umweltbereich nun auch von externer Seite regelmäßig geprüft und nachverfolgt.
In der im Rahmen des Audits jährlich zu veröffentlichenden Umwelterklärung sind alle Informationen rund um unser Umweltmanagement dargestellt: unsere grundlegenden Prinzipien (Umweltleitbild), Daten und Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen (Umweltprogramm)..