Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe: Anmeldung zur Prüfung
Bewachungsgewerbe: Prüfung nach § 34 a Gewerbeordnung
Für die direkte Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung erforderlich. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, dem Ablauf der Prüfung, den aktuellen Prüfungsterminen, dem Rahmenstofflehrplan und so weiter.