Sach- und Fachkundeprüfung

Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

Aktuelles

Aktuelle Information zum Taxenverkehr in Berlin (§ 13 Abs. 4 PBefG)
Seit dem 16. Februar 2026 gilt im Land Berlin ein einjähriger Beobachtungszeitraum gemäß § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Während dieses Zeitraums werden keine neuen Genehmigungen erteilt für [taxi-heute.de]
  • Ersterteilungen von Taxikonzessionen
  • Erweiterungen bestehender Genehmigungen
Die Maßnahme dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Berliner Taxigewerbes, da Angebot und Nachfrage aktuell deutlich auseinanderfallen. Weitere Informationen, sowie die Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des LABO.

Fachkundeprüfung weiterhin möglich
Die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr ist von der Regelung nicht betroffen und wird weiterhin regulär durchgeführt.

Warum es sinnvoll ist, die Fachkundeprüfung bereits jetzt abzulegen
  • Lebenslange Gültigkeit - Die bestandene Fachkundeprüfung behält dauerhaft ihre Gültigkeit und kann jederzeit für einen späteren Genehmigungsantrag genutzt werden.
  • Stressfreie Vorbereitung - Da derzeit keine Antragsverfahren laufen, können sich Interessierte ohne Zeitdruck auf die Prüfung vorbereiten und bei Bedarf mehrere Prüfungsversuche wahrnehmen.
  • Eintragung auf der Warteliste des LABO - Während des Beobachtungszeitraums können sich Neuantragsteller beim LABO auf eine Warteliste setzen lassen. Dies ist offiziell bestätigt: „Neuantragsteller können sich für diesen Zeitraum auf eine Warteliste setzen lassen.“ [berlin.de], [zeit.de]. Wer die Fachkunde bereits besitzt und auf der Warteliste steht, kann nach Ende des Beobachtungszeitraums sofort einen vollständigen Genehmigungsantrag stellen.
  • Berufliche Chancen im Mietwagenverkehr - Die Fachkunde gilt auch für den Mietwagenverkehr, der nicht vom Beobachtungszeitraum betroffen ist. Dadurch ergeben sich weiterhin Beschäftigungsmöglichkeiten, etwa in Mietwagenunternehmen oder im Bereich der Krankenfahrten. [berlin.de].
  • Gute Verfügbarkeit von Prüfungs- und Schulungsangeboten - Durch die aktuelle Unsicherheit sind viele Schulungs- und Prüfungstermine besser verfügbar. Dies ermöglicht eine ruhige und gründliche Vorbereitung.
Fazit
Trotz des derzeitigen Genehmigungsstopps ist die Fachkundeprüfung eine sinnvolle Investition in die berufliche Zukunft.
Sie schafft Planungssicherheit, ermöglicht berufliche Perspektiven im Mietwagenbereich und bietet zusammen mit einem Wartelistenplatz eine optimale Ausgangsposition, sobald das LABO die Genehmigungserteilung wieder aufnimmt.
Kleine Fachkundeprüfung anstatt Ortskundeprüfung
Ab 02.08.2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Stattdessen hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine kleine Fachkundeprüfung für Taxifahrer vorgesehen, die vom Fahrpersonal zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst dann Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden. Die Art, der Umfang und der Inhalt dieser Fachkunde stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt .
Ausführliche Informationen zum geänderten Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) finden Sie auf dem Internetauftritt des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin.
Alle Personen, die bereits über einen Personenbeförderungsschein (ohne Ortskundenachweis) verfügen, und wissen möchten, ob sie jetzt als Fahrer im Taxi, Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden können, erfragen dies bitte ebenfalls beim Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

1. Wozu benötigt man die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr?

Wenn Sie als Unternehmer/in im Taxen- und Mietwagenbereich tätig werden möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde (dies ist in Berlin das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten). Voraussetzung für eine Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung, die Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Fachkundeprüfung vor einer IHK nachweisen. Grundlagen sind die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und die Prüfungsordnung der IHK Berlin. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)
Weitere Informationen zur Anerkennung der Fachlichen Eignung einer leitenden Tätigkeit sowie von Berufsabschlüssen erhalten Sie auf dieser Internetseite.

2. Bei welcher IHK kann ich die Fachkundeprüfung ablegen?

Bei der Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, Sie können eine Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur ablegen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Berlin haben. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an.

3. Bin ich ausreichend für die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Im Buchhandel finden Sie in der Regel zahlreiche Literatur zu den Prüfungsthemen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können.
Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.

4. Welche Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt?

Der Rahmenstoffplan (Orientierungsrahmen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB) der PBZugV listet alle Sachgebiete auf, die in der Prüfung abgefragt werden. Grob gegliedert gehören hierzu:
  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die bundesweit einheitlichen Fragebögen der Industrie und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet.

5. Wie läuft die Fachkundeprüfung ab?

Die Prüfungssprache ist deutsch.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.

Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen! Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen etc!

Vor der Fachkundeprüfung

  • Etwa 10 Tage vor Ihrem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung. Sie enthält Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung.
  • Es ist bei der schriftlichen Prüfung nur ein nicht programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel erlaubt.
  • Bringen Sie zur Prüfung bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Ihrer Berliner Meldebescheinigung mit, damit vor der Prüfung Ihre Identität festgestellt werden kann.

Während der Fachkundeprüfung

Die Fachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit zwei Prüfungsteilen (Prüfungszeit jeweils 60 Minuten je Prüfungsteil) und einer mündlichen Prüfung, die einen Prüfungsteil umfasst (Prüfungszeit max. 30 Minuten). Insgesamt können Sie 150 Punkte erzielen. Die Prüfungsteile sind wie folgt gewichtet:
  • Schriftliche Prüfung
    • Teil I: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (60 Punkte)
    • Teil II: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (52,5 Punkte)
    • Die schriftliche Prüfung wird voraussichtlich ab September 2026 als PC-Prüfung durchgeführt. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Papierprüfung.
  • Mündliche Prüfung
    • Einzelprüfung mit Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Themengebieten zu 25 % (37,5 Punkte).
Sofern Sie mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile erreicht haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie erhalten in diesem Fall kurz nach der schriftlichen Prüfung eine Einladung per Post. Die mündliche Prüfung findet in der Regel ein bis zwei Wochen nach dem schriftlichen Prüfungsteil statt. Bitte beachten Sie diesbezüglich den Punkt 12 “Welche Prüfungstermine werden angeboten”. Die Prüfung besteht, wer mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktezahl (= 90 Punkte) und in jedem (auch im mündlichen) Prüfungsteil mindestens 50% der möglichen Punktezahl erreicht. Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen 80% der möglichen Punkte (entspricht 60% der Gesamtpunktezahl) erreicht, ist von der mündlichen Prüfung befreit. Wenn die 60% der möglichen Gesamtpunkte (=90 Punkte) nicht erreicht wurden, muss die gesamte Prüfung (schriftlich und ggf. mündlich) wiederholt werden.
Sind Sie zur mündlichen Prüfung eingeladen und erscheinen nicht zum angebenden Termin, wird die gesamte Prüfung als nicht bestanden gewertet.

6. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Aufgrund eines Systemwechsels bitten wir alle Teilnehmenden der Wiederholungsprüfung, sich im neuen Anmeldesystem zu registrieren. Siehe nachfolgende Erklärung.
Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Gerne können Sie auch die Anmeldung über einen PC in unserem Servicecenter durchführen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB). Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
So melden Sie sich an: Anleitung zur Onlineanmeldung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1137 KB)
  1. Benutzerkonto anlegen:
    Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer persönlichen E-Mail und einem Passwort unter:
    Link Benutzerkonto registrieren
  2. Prüfung anmelden:
    Nach der Registrierung starten Sie Ihre Anmeldung hier:
    Link zur Anmeldung Fachkundeprüfung Taxi-und Mietwagenverkehr
Das sollten Sie noch wissen:
  • Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, sonst verfällt die Registrierung.
  • Ihre Anmeldungsbestätigung wird von der IHK Berlin geprüft und kommt nach wenigen Tagen per E-Mail. Nur mit dieser Bestätigung ist die Teilnahme möglich. Danach sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet.
  • Die Einladung mit Zeit und Ort erhalten Sie per E-Mail ca. 10 Tage vor dem Termin.
  • Nach der E-Payment-Zahlung (Kreditkarte oder PayPal), erhalten Sie den Gebührenbescheid mit der Anmeldebestätigung per E-Mail.
  • Eine Anmeldung mit Barzahlung im Service Center ist nicht möglich.
  • Bei technischen Problemen: E-Mail mit Fehlermeldung + Screenshot an Fachkundeverkehr@berlin.ihk.mom
  • Login funktioniert nicht? Klicken Sie auf „Passwort vergessen“ und vergeben ein neues Passwort.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins nicht möglich ist (siehe Rücktritt von der Prüfung). Stellen Sie daher bitte vor der Anmeldung sicher, dass Sie sowohl am Tag des schriftlichen Prüfungstermins als auch in der Woche der mündlichen Prüfung tatsächlich Zeit haben bzw. in Berlin sind.
Wir machen Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass wir Mehrfachanmeldungen für verschiedene Prüfungstermine, z.B. unter Verwendung eines anderen Accounts bzw. einer anderen E-Mail-Adresse, nicht zulassen. Bei Missachtung müssen Sie mit einer Abmeldung für den späteren Prüfungstermin rechnen, welche vergleichbar mit einem Rücktritt gebührenpflichtig werden kann. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass durch die unzulässigen Mehrfachanmeldungen immer wieder auch ordnungsgemäße Anmeldungen anderer Teilnehmer blockiert werden und Prüfungstermine dann nicht optimal ausgelastet werden können.

7. Wie und wann werde ich über das Prüfungsergebnis informiert?

Ihr Prüfungsergebnis finden Sie in Ihrem Online-Account. Sie erhalten als Benachrichtigung eine E-Mail, ab wann das Ergebnis online gestellt ist. Bitte loggen sich dazu im Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten ein.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
  • Button “Meine Termine” auswählen
  • Bei der gewünschten Prüfung „Status der Gesamtprüfung“ beachten
Folgender Status der Gesamtprüfung ist möglich:
  • Schriftlicher Prüfungsteil "nicht bestanden":
    Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post und wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Schriftlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält per E-Mail eine Einladung zur mündlichen Prüfung (außer bei über 90 Punkten untenstehenden Hinweis* beachten)
  • mündlicher Prüfungsteil “nicht bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen einen Nichtbesteher-Bescheid per Post.
  • mündlicher Prüfungsteil “bestanden”: Der Prüfling erhält innerhalb von vier Wochen eine Bescheinigung per Post.
  • *Hinweis: Sofern Sie den schriftlichen Teil mit mindestens 90 Punkten bestanden haben, sind Sie von der mündlichen Prüfung befreit. Im Onlineportal wird dann kein Termin zur mündlichen Prüfung angezeigt.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück? Welche Rücktrittsgebühren fallen an?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.
Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  • Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
  • Meine Termine auswählen
  • Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 € fällig.
  • Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis sind 50 % der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter folgender E-Mailadresse: fachkundeverkehr@berlin.ihk.mom
Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail unmittelbar nach der Stornierung.

9. Was geschieht, wenn ich zur Prüfung krank werde?

Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist ein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung von der Prüfung ab (Abmelden von der Prüfung). Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen.

10. Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 280,00 Euro.

11. Wie kann ich die Prüfung wiederholen?

Wenn Sie die Fachkundeprüfung nicht bestehen, können Sie die Prüfung wiederholen. Melden Sie sich hierfür über das Portal der IHK Berlin erneut für eine Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer nur für einen Termin anmelden können.

12. Welche Prüfungstermine werden angeboten?

Die IHK Berlin bietet für die Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr regelmäßig Prüfungstermine an. Bitte buchen Sie keinen schriftlichen Prüfungstermin, wenn Sie entsprechenden bzw. dazugehörigen mündliche Prüfungstermine nicht wahrnehmen können.
Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht mehr möglich!
Im Jahr 2026 wird es zwei schriftliche Prüfungstermine geben
Aufgrund der erhöhten Nachfrage von Berliner Prüfungsanwärtern können wir zur Zeit keine Teilnehmer aus anderen Bundesländern aufnehmen.
Datum Anmeldeschluss
Schriftlich 16.06.2026
Korrekturen 17.06. – 22.06.2026
Mündlich 29.06. – 10.07.2026*
03.06.2026

Schriftlich 25.08. und 26.08.2026
Korrekturen 26.08. – 31.08.2026
Mündlich 07.09. – 18.09.2026*
03.08.2026

Schriftlich 22.09. und 23.09.2026
Korrekturen 23.09. – 28.09.2026
Mündlich 05.10. – 16.10.2026*
06.09.2026
Der schriftliche Prüfungstermin wird als PC-Prüfung stattfinden. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Papierprüfung. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie mit der Einladung.
Schriftlich 10.11. und 11.11.2026
Korrekturen 11.11. – 16.11.2026
Mündlich 23.11. – 04.12.2026*
19.10.2026
Der schriftliche Prüfungstermin wird voraussichtlich als PC-Prüfung stattfinden. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Papierprüfung. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie mit der Einladung.
* Änderungen der Termine vorbehalten

13. Wird meine Berufserfahrung anerkannt?

Um ein Taxi-Mietwagen-Unternehmen zu gründen und zu führen, müssen Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde (in Berlin: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz: das LABO) neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und ihrer Zuverlässigkeit auch eine fachliche Eignung nachweisen. Den Fachkundenachweis kann man auf drei Wegen erbringen. In der Regel ist dies das erfolgreiche Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Daneben kann der Fachkundenachweis ggfs. auch aufgrund der Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung oder einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Taxi-Mietwagenunternehmen erfolgen.
Stand: 07.07.2026