Recht und Steuern

Entgelttransparenz 2026 – Was kommt auf Sie zu?

Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum Thema „Entgelttransparenz“ und „Equal Pay“.
Aktuell
In Zusammenarbeit mit dem Berliner Anwaltsverein bietet die IHK Berlin am 27. Oktober 2026 eine kostenlose Orientierungsberatung zum Thema Entgelttransparenz im Rahmen der Sprechstunde Recht für Unternehmen an - Anmeldung.

Gesetzgebung & Rechtsänderungen
Unsere Veranstaltung „Equal Pay – Entgelttransparenz in 2026 für alle” fand am 4. Juni 2026 statt. Die Aufzeichnung sowie die Folien stehen Ihnen in unserer Veranstaltungsdatenbank zur Verfügung.
Neben der „Rechtsänderungstabelle“ haben Sie über den folgenden Button Zugriff auf die Videoausschnitte "Rechtsänderungen" und die Folien zum Thema „Entgelttransparenzrichtlinie“: Jetzt anmelden und die Videos ansehen!
Die wichtigsten Rechtsänderungen, u.a. im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, haben wir in dem verlinkten Webinar vorgestellt.
Über etwaige Neuerungen in der nationalen Gesetzgebung werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Eine bürokratiearme Änderung des Entgelttransparenzgesetzes ist geplant, ein entsprechender Entwurf wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.

Neuerungen und Umsetzung der neuen Vorgaben: EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) zielt darauf ab, die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu gewährleisten. Sie regelt unter anderem Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren, Auskunftsrechte der Beschäftigten und Berichtspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen der Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich mit der Anpassung des bereits bestehenden Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) an die Vorgaben der Richtlinie erfolgen. Ein deutscher Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie liegt derzeit noch nicht vor. Daher ist ebenfalls noch offen, welche Behörde für das Gesetz zuständig sein wird.

Gesetzgebungsstand

Da die konkrete Umsetzung in das deutsche Recht noch offen ist, werden im Folgenden die Anforderungen aus der Entgelttransparenzrichtlinie beschrieben:

Aktueller Stand: Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) zielt darauf ab, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Dies entspricht der Pflicht aus Artikel 3 Abs. 2 S. 2 GG. Danach fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dies erfasst u.a. die Förderung und Durchsetzung der Lohngerechtigkeit für Frauen und Männer.
Hinweis:
Es handelt sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Einzelfall nicht ersetzen.