Recht und Steuern
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Seit dem 01.01.2012 können Unternehmen freiwillig an der elektronisch unterstützen Betriebsprüfung (nachfolgend: „euBP“) teilnehmen und den Trägern der Rentenversicherungen (nachfolgend: „DRV“) die erforderlichen Daten zuschicken, um die Prüfung der Einhaltung der Meldepflichten und sonstigen Pflichten aus dem SGB IV zu ermöglichen.
Pflicht zur elektronischen Übermittlung
Ab dem 01.01.2023 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Informationen elektronisch zu übermitteln. Hiervon ausgenommen sind Daten aus der Finanzbuchhaltung. Auf Antrag der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers bei der jeweils zuständigen Rentenversicherung kann diese bis zum 31.12.2026 auf die elektronische Übermittlung verzichten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur für begründete Einzelfälle.
Verfahren
Die Daten werden mittels der Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware übermittelt. Nach Übermittlung der Daten aus dem Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm erhält der Absender eine elektronische Annahmequittung.
Bei vollständiger elektronischer Übermittlung kann bei einer eventuell noch durchzuführenden Überprüfung vor Ort auf die erneute Einsichtnahme in die bereits übermittelten Unterlagen verzichtet werden. Regelmäßig dient die Prüfung vor Ort dann nur noch zur Klärung offener Fragen.
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit Korrekturen vorzunehmen und das Prüfergebnis (den Bescheid) zusätzlich elektronisch in Form eines PDF-Dokuments zu erhalten.
Datenschutz
Die Übermittlung und Speicherung der Daten erfolgt geschlossen und gesichert. Nach Bestandskraft des Bescheides werden die Daten im System gelöscht.
Weitere Informationen finden sich hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Hinweis: Dieses Merkblatt soll erste rechtliche Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
(Stand 01.01.2023)