Nr. 4292782
IHK Ostwürttemberg

Warenursprung

„Warenursprung“, ein häufig verwendeter Begriff im Außenhandel. Jede Ware hat einen Ursprung, es kann jedoch schwierig werden den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen. Im Ursprungsrecht wird zwischen dem präferenziellen und nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung unterschieden. Hiervon abzugrenzen ist die Warenmarkierung "Made in ...".
Nichtpräferenzieller Ursprung

Das Ursprungszeugnis ist der Nachweis über den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware.

Zollvorteile

Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Präferenzabkommen abgeschlossen. Solche Präferenzmaßnahmen stellen im zollrechtlichen Sinne eine Vorzugsbehandlung dar, das heißt die Waren können zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen importiert werden. Der Ursprung dieser Waren wird mit Lieferantenerklärungen (LE) nachgewiesen.

Ursprungsbezeichnung und Qualitätsbegriff

Die Warenmarkierung "Made in Germany" erfolgt auf eigene Verantwortung des Herstellers. Es empfiehlt sich jedoch dringend, die rechtlichen Kriterien zu beachten, da eine gerichtliche Überprüfung jederzit möglich ist.

Handelsabkommen

Das revidierte Regionale Übereinkommen erleichtert die Ursprungsermittlung. Unternehmen, die nur eine Ursprungsregel für alle EU-Handelsabkommen einsetzen (worst-case), sollten ihr Vorgehen bis Jahresende überprüfen.

Nachweis Unionscharakter

PoUS wird für EU Sondergebiete ab 1. Juli 2025 zum einzigen Statusnachweis. Für Sendungen bis 15.000 Euro können Handelsdokumente genutzt werden.

Regionales Übereinkommen

Seit 1. Januar 2026 gelten ausschließlich die präferenziellen Regeln des revidierten regionalen Übereinkommens. Wir haben Informationen zum Stand, zum Umgang mit Lagerware und Besonderheiten mit Ägypten zusammengefasst.

Entbürokratisierung des Außenhandels

Außenhandel ist komplex und oft kleinteilig. Die EU-Zollreform bietet jetzt eine Chance auf Besserung.