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  • Widerspruch Berufsbildung
    Ein Widerspruchsverfahren dient der nochmaligen Überprüfung einer behördlichen Entscheidung durch eine Stelle der Verwaltung. Die durch den Verwaltungsakt belastete Person kann durch ein Vorverfahren auch einen unzweckmäßigen rechtmäßigen Verwaltungsakt angehen.