Für Menschen mit Behinderung, die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, hat die IHK Nord Westfalen spezielle Ausbildungsregelungen erlassen.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der IHK Nord Westfalen berät Unternehmen kostenlos zur Beschäftigung, Ausbildung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung.