Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. Die Informationen hierzu wurden textoptimiert. Optimierte Texte sind so formuliert, dass man sie leicht versteht und keine Nachfragen hat.