• In Leichter Sprache: Nachteilsausgleich bei Prüfungen
    Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert. Die Informationen hierzu wurden textoptimiert. Optimierte Texte sind so formuliert, dass man sie leicht versteht und keine Nachfragen hat.
  • Insolvenz und Kurzarbeit
    Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die zur Kurzarbeit von Auszubildenden oder Insolvenz von Ausbildungsbetrieben gestellt werden.
  • Integration von Geflüchteten und Auszubildenden aus dem Ausland
    Die IHK-Willkommenslotsen unterstützen Unternehmen bei Einstellung, Ausbildung und Integration von Geflüchteten und Auszubildenden aus dem Ausland.