• Eigentumsvorbehalt
    Bei der "normalen" Abwicklung eines Kaufvertrages ist der Verkäufer auf Grund des Vertrages verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Er kann seine Leistung jedoch nach § 320 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zur Kaufpreiszahlung verweigern und braucht erst zu liefern, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt.
  • Einbau genormter Baufertigteile
    Wann ist der Einbau genormter Baufertigteile handwerksähnlich - und wann nicht? Das Merkblatt gibt einen ersten Überblick zu typischen Tätigkeiten wie dem Einbau von Fenstern, Türen, Zargen oder Regalen und zeigt auch Beispiele für nichthandwerkliche Arbeiten. Es dient als Servicehinweis und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
  • Einigungsstellenverfahren
  • Einstellung von Mitarbeitern
    Arbeitgeber, die zum ersten Mal einen Arbeitnehmer beschäftigen, wissen oft nicht, was beim Arbeitsvertrag zu beachten ist und wo Anmeldungen erfolgen müssen. Hier werden die wichtigsten Punkte beschrieben.
  • Einzelhandel: Sonderveranstaltungen
    Im Handel spielen Sonderveranstaltungen als Marketinginstrument eine besondere Rolle.Es gibt keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen mehr für die Durchführung von Sonderveranstaltungen wie Jubiläums-, Räumungs-, Eröffnungs- und Schlussverkäufe.
  • Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe
    In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das heißt, in der Regel ist für den Betrieb eines Gewerbes keine besondere Erlaubnis oder der Nachweis besonderer Fachkenntnisse erforderlich. Dieser Grundsatz wird jedoch für bestimmte Gewerbezweige unterbrochen.