• Ausbildereignungsprüfung
    Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung, auch AdA-Schein oder Ausbilderschein genannt) nachweisen.
  • Aus- und Weiterbildungspädagoge
    Sie möchten Auszubildende gezielt fördern, Weiterbildungsprozesse im Betrieb gestalten und die Qualität von Lernprozessen sichern? Mit der Prüfung zum/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in qualifizieren Sie sich für verantwortungsvolle Aufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und stärken Ihr Profil als pädagogische Fachkraft.