Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab Juni 2025 erstmals private Unternehmen zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen – von baulichen Maßnahmen bis zu digitalen Angeboten.
Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag erforderlich ist, endet ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich mit Ablauf der Frist.
Das Merkblatt zur Beschäftigung von Schwerbehinderten informiert über rechtliche Grundlagen, besonderen Kündigungsschutz, Gleichstellung und Nachweisverfahren nach dem SGB IX.
Das Merkblatt zur Beschäftigung von Minderjährigen erklärt die gesetzlichen Regelungen des JArbSchG, Ausnahmen für Kinder ab 13 Jahren und Sondergenehmigungen für kulturelle Tätigkeiten.