Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Feststellung, ob eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gegeben ist, ist nicht immer leicht. Über den Insolvenzantrag, Haftung als Unternehmer, Restschuldbefreiung etc. erhalten Sie in unserem Artikel die Informationen.