Alles Wichtige zu Überstunden und Mehrarbeit: rechtliche Unterschiede, Grenzen nach Arbeitszeitgesetz, Anordnung durch den Arbeitgeber sowie Regelungen zur Vergütung, Zuschlägen und Freizeitausgleich.
Wer als Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf dem Gebiet des Veranstaltungswesens tätig ist, sollte die Regelungen des Teils 1 der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten des Landes NRW (SBauVO) für sein Unternehmen prüfen.
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, braucht eine Erlaubnis nach § 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung.
Als Unternehmer müssen Sie bei der Verteilung und Platzierung von Werbung zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Hierbei ist entscheidend, auf welche Weise Sie werben möchten.
Verträge im Internet werden grundsätzlich genauso geschlossen, wie im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme).
Täglich erhalten Unternehmen Briefe, Faxe, E-Mails und Anrufe von dubiosen Firmen. Das Ziel: Der Abschluss kostenpflichtiger und häufig unnötiger Verträge. Welche Betrugsfälle es gibt und was Sie im Einzelnen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.