BSI bittet um Mitwirkung bei Umfrage zum Cyber Resilience Act (CRA)
Ziel ist es, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe von Unternehmen bei der Umsetzung des CRA zu identifizieren, um künftige Informations- und Unterstützungsangebote gezielter auszurichten.
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) gelten erstmals verbindliche Mindeststandards für fast alle vernetzten digitalen Hardware- und Softwareprodukte in der EU.
Wenn Sie vom CRA betroffen sind bedeutet das: Cybersicherheit wird zur rechtlichen Voraussetzung für Ihren Marktzugang – direkt geknüpft an die CE-Kennzeichnung. Ohne IT-Sicherheit dürfen Sie Ihre Produkte künftig nicht mehr vertreiben.
Seit dem 11. September 2026 müssen betroffene Unternehmen aktiv ausgenutzte Produktschwachstellen binnen 24 Stunden an die ENISA melden. Am 11. Dezember 2027 greifen die gesetzlichen Vorgaben voll. Da die Anpassung von Prozessen viel Vorlauf benötigt, sollten Sie jetzt handeln und Ihre Weichen rechtssicher stellen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die hierfür zuständige Behörde und sich durchaus bewusst, dass die neuen Vorgaben viele Unternehmen vor große Aufgaben stellt.
Mit seiner aktuellen Umfrage möchte das BSI herauszufinden, wie es Unternehmen begleiten und Hilfestellungen bieten kann, um den CRA zu integrieren.
Bitte nehmen Sie sich fünf bis sieben Minuten Zeit für die kurze Online-Befragung. Die Umfrage erfolgt anonym. Es werden keine personenbezogenen Informationen abgefragt oder gespeichert.
