Beauftragte im Unternehmen
Je nach Tätigkeit, Beschäftigtenzahl, Anlagen, eingesetzten Stoffen und Branche müssen Unternehmen bestimmte Personen bestellen oder fachkundige Funktionen sicherstellen.
Die nachfolgenden Informationen bieten eine erste Orientierung und nennen Voraussetzungen, relevante Rechtsgrundlagen und niedersächsische Besonderheiten. Entscheidend bleibt der Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere Genehmigungsbescheide, behördliche Auflagen, Gefährdungsbeurteilungen und Anforderungen an Fachkunde oder Schriftform. Die Bestellung einer Person entbindet die Unternehmensleitung nicht von ihrer Verantwortung. Diese Ausführungen sollen, als Service Ihrer IHK, nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: 09/2026
