Handel EU-USA - Next step Richtung Umsetzung

Am 20. Mai 2026 einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates auf den Vorschlag, Zollsenkungen für Wareneinfuhren aus den USA umzusetzen. (siehe Pressemitteilung)
Hierbei sollen sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter abgeschafft werden. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse – darunter Nüsse, Milchprodukte, frische und verarbeitete Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch – sollen einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente erhalten. Vorausgegangen war im August 2025, die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu einer gemeinsamen Erklärung in Bezug auf einen Handelsrahmen auf Gegenseitigkeit. Mit den Maßnahmen, so der damalige Wortlaut, sollten faire und ausgewogene Regelungen vollzogen werden, die das Ungleichgewicht im Handel beseitigen und dazu beitragen sollten, das Potenzial gebündelter Wirtschaftskraft voll zu entfalten.
Nach der jüngsten Einigung zur Umsetzung müssen nun beide Institutionen die Texte förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten können. Aktuell ist das Datum, zu dem die Verordnung in Kraft treten soll, noch nicht bekannt. Die Einigung umfasst neben der Abschaffung von EU-Einfuhrzöllen einen Schutzmechanismus
und die Einführung einer Sunset-Klausel (Verfallsklausel). Danach würde die Verordnung Ende 2029 außer Kraft treten, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden.
Mittels des vorgesehenen Schutzmechanismus kann die Kommission die Anwendung der Verordnung mit einem Durchführungsrechtsakt ganz oder teilweise aussetzen. Dies könnte greifen, wenn die Vereinigten Staaten ihren Verpflichtungen aus der gemeinsamen Erklärung nicht nachkommen, die damit verfolgten Ziele auf andere Weise untergraben oder die Handels- und Investitionsbeziehungen mit der EU negativ beeinflussen, etwa indem sie Wirtschaftsteilnehmer aus der EU diskriminieren oder gezielt ins Visier nehmen. Der Aussetzungsmechanismus kann auch ausgelöst werden, wenn genügend Hinweise darauf vorliegen, dass solche Maßnahmen bevorstehen könnten.
Des Weiteren ist die Kommission befugt, Zugeständnisse an die USA in Bezug auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse auszusetzen, wenn die USA aus der EU eingeführte Folgeerzeugnisse aus Stahl und Aluminium bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin mit einem Zollsatz von mehr als 15 % belegen.
Sobald der Wortlaut der beiden Verordnungen auf fachlicher Ebene fertiggestellt wurde, muss die vorläufige Einigung vom Rat und vom Parlament gebilligt und förmlich angenommen werden, bevor die Rechtsakte im Amtsblatt veröffentlicht werden. Am Tag nach ihrer Veröffentlichung treten sie dann in Kraft. Die zweite Verordnung über Einfuhren von Hummer gilt rückwirkend ab dem 1. August 2025.