Zulassung zur Prüfung bei Fehlzeiten
An der Abschlussprüfung kann nur teilnehmen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat. Hier sind Informationen zusammengefasst, was darunter zu verstehen ist und unter welchen Voraussetzungen bei Fehlzeiten mit einer Zulassung oder Nichtzulassung zu rechnen ist.