Formulare Prüfungen
Informationen über Zulassung zur Abschlussprüfung in Sonderfällen, externe Prüfung und Antrag für die Abbildung der Berufsschulnote auf das Prüfungszeugnis.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Ein Sonderfall der Zulassung ist die vorzeitige Durchführung einer Abschlussprüfung. Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Externe Prüfung
Sie haben langjährige Berufserfahrung, jedoch keinen Berufsabschluss. Mit einer "externen Prüfung" können Sie Ihren Abschluss nachholen. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Voraussetzungen.