Formulare Prüfungen

Informationen über Zulassung zur Abschlussprüfung in Sonderfällen, externe Prüfung und Antrag für die Abbildung der Berufsschulnote auf das Prüfungszeugnis.

Ein Sonderfall der Zulassung ist die vorzeitige Durchführung einer Abschlussprüfung. Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Sie haben langjährige Berufserfahrung, jedoch keinen Berufsabschluss. Mit einer "externen Prüfung" können Sie Ihren Abschluss nachholen. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Voraussetzungen.

Möchten Sie Ihre berufsschulische Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis wiederfinden?

Bei Prüfungen in der Aus- und Fortbildung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden.