Die Bundesförderung Energie und Klimaschutz startet in die dritte Runde
Zwischen dem 19. Oktober und 6. Dezember können Projektentwürfe mit dem Schwerpunkt „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie innovative Lösungen für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂“ eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt dann bis zum 7. März 2027. Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Sitz in Deutschland.
Dabei ist die BIK-Förderung nach wie vor in zwei thematische Module unterteilt:
Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Die aktuelle dritte Ausschreibungsrunde betrifft konkret Projekte zur industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien (Modul 1 - Teilmodul 3 und Modul 2 - Teilmodul 2).
Für beide Module gelten in dieser Ausschreibungsrunde folgende Förderbestimmungen:
- Industrielle Forschung: 50 % Förderintensität, maximal 35 Mio. Euro
- Experimentelle Entwicklung: 25 % Förderintensität, maximal 25 Mio. Euro
- Vorhabensbezogene Durchführbarkeitsstudien: 50 % Förderintensität, maximal 8,25 Mio. Euro
- KMU: 10 % Aufschlag für mittelständische, bzw. 20 % Aufschlag für kleine Unternehmen
Das zweistufige Auswahlverfahren erfordert zunächst eine ausführliche Projektskizze, die bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden kann, mit anschließender Antragstellung bis zum 7. März 2027.
Das Gesamtfördervolumen der BIK bis 2030 beträgt 3,3 Mrd. Euro. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf den Seiten der Projektträger: