Russland: Aktuelle Sanktionslage

Die EU hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 15.06.2026 ein neues Listungspaket verabschiedet, in dem Sanktionen gegen zahlreiche weitere Personen und Organisationen verhängt werden.

21. Sanktionspaket in Vorbereitung

Während das Listungspaket seit 15.06.2026 in Kraft ist, wird gleichzeitig das 21. Sanktionspaket vorbereitet, dessen Inhalt bereits Anfang Juni 2026 in einer Erklärung der EU-Kommission vorab angekündigt wurde. Neben dem Energie- und Finanzsektor, Krypto-Beschränkungen, Militärtechnologien und der Schattenflotte sind erstmals auch Maßnahmen im Bereich Fischerei vorgesehen, u.a. ein Einfuhrverbot von Kabeljau.

Übersicht zur Sanktionslage

Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt ist es empfehlenswert, sich auf der Seites des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktuell zu Sanktionen und Beschränkungen zu informieren.
Bei der Recherche in den Grundverordnungen (EU) Nr. 833/2014 und 269/2014 ist es wichtig, die jeweils konsolidierte Fassung heranzuziehen, die die aktuellsten Änderungen bzw. Sanktionsmaßnahmen enthalten.
Weitere Informationsquellen:

No-Russia-Klausel (12. Sanktionspaket)

(Art. 12g VO (EU) 833/2014)
Mit dem 12. Sanktionspaket wurde die sogenannte No-Russia-Klausel eingeführt. Seit 20. März 2024 sind Unternehmen gemäß Artikel 12g (EU-Verordnung 833/2014) verpflichtet, in ihren Verkaufs- und Lieferverträgen über bestimmte Produkte mit Drittländern eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach bzw. die Verwendung in Russland untersagt. Damit soll unterbunden werden, dass kritische Güter über andere Drittländer nach Russland gelangen.
Das heißt: auch ein Unternehmen, das bis dahin nicht von den Russland-Sanktionen betroffen war, muss diese unter Umständen ab sofort im internationalen Geschäftsverkehr berücksichtigen!
Die betroffenen Waren und Technologien finden sich in den Anhängen XI, XX, XXXV und XL der Verordnung.
Ausgenommen von der Regelung sind Partnerländer laut Anhang VIII der Verordnung: USA, Japan, Großbritannien, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen Schweiz.
Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2024 eine FAQ-Liste zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht, in denen ein Formulierungsvorschlag enthalten ist, der den Vorgaben des Artikels 12g genügt.

Handlungsempfehlung für Unternehmen

  • Aktualisierung der Sanktions- und Güterlistenprüfung, um die neuen Regelungen der EU fristgerecht abzubilden.
  • Überprüfung laufender Verträge, insbesondere im Energie und Technologiesektor, auf mögliche Auswirkungen der neuen Verbote und Übergangsfristen.
  • Lieferkettenanalyse mit besonderem Fokus auf High Risk Drittländer, um indirekte Russland Bezüge oder Umgehungsrisiken zu identifizieren.
  • Anpassung der Zahlungswege sowie enge Abstimmung mit der Finanzabteilung, um sanktionierte Banken und Zahlungssysteme auszuschließen.
  • Schulung der betroffenen Fachbereiche zu den neuen Beschränkungen, insbesondere Exportkontrolle, Einkauf, Vertrieb, Logistik und Finanzen.

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