Zoll für Importe von Kleinsendungen ab Juli 2026
Ab 1. Juli 2026 erhebt die EU einen pauschalen Zollsatz von 3 Euro pro Sendung bzw. pro Artikel für Kleinsendungen. Damit entfällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro.
Hintergrund
Mit der Verordnung (EU) 2026/382 hat die EU am 18. Februar 2026 die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro festgelegt. Das bedeutet, dass ab 1. Juli 2026 Zollabgaben für alle Warensendungen geleistet werden müssen.
Hintergrund ist das Ziel der EU, verstärkt gegen Billigimporte vorzugehen, um faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Bislang waren Sendungen unter 150 Euro Warenwert zollfrei. Es war lediglich die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Welche Warensendungen sind betroffen?
Grundsätzlich sind alle Kleinbestellungen im E-Commerce-Bereich aus Drittländern betroffen, die direkt zum Endkunden gehen.
Warenwert unter 150 Euro:
- Zollpauschale von 3 Euro pro Sendung oder Warenkategorie bzw. HS-Unterposition. Das heißt: beinhaltet eine Sendung mehrere Waren unterschiedlicher Art, werden für jede Ware 3 Euro berechnet.
- Zusätzlich: Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern je nach Ware.
- Bestellungen über Plattformen sind betroffen, wenn die Lieferung direkt aus dem Drittland und nicht aus einem EU-Lager erfolgt.
- Praktische Umsetzung der Plattformen: Zollabgaben werden im Warenkorb ausgewiesen oder bestellte Ware wird teurer.
Warenwert über 150 Euro:
- Es müssen der Regelzollsatz sowie Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern je nach Ware entrichtet werden.
Die deutsche Zollverwaltung bietet mit einem Abgabenrechner einen Überblick über anfallende Kosten bei Postsendungen aus Drittstaaten an.
Wichtig:
Viele Paketdienstleister erheben zudem eine Pauschale für die Zollabwicklung. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig.
Viele Paketdienstleister erheben zudem eine Pauschale für die Zollabwicklung. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig.
Ausblick - Abwicklungsgebühr ab November 2026
Die pauschale Verzollung von 3 Euro pro Paket oder Artikel ist eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der EU-Zollreform, die ursprünglich eine Abschaffung der Zollfreigrenze für Mitte 2028 vorsah. Aufgrund der rasant steigenden Zahlen im Onlinehandel wurde diese Maßnahme jedoch vorgezogen. Ab 2028 sollen die Abgaben exakt nach Warenkategorie bzw. HS-Position berechnet werden. Dies wird über den geplanten EU-Datahub erfolgen.
Zusätzlich soll ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr pro Sendung eingeführt werden, um die Kosten für die Zollabwicklungen abzufangen. Die Höhe für diese Gebühr ist aktuell Gegenstand der Verhandlung zwischen Europäischem Parlament und Rat. Es sind rund zwei Euro pro Sendung zusätzlich zum Zoll im Gespräch.
Weitere Informationen
- Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze (Zoll)
- Sendungen mit geringem Wert (Zoll)
- EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert im Online-Handel ein
(12.12.2025) - Entwurf der überarbeiteten Delegierten Verordnung (EU) 2025/2446
(30.04.2026)