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Rentenversicherung für Selbstständige
Das plant die Bundesregierung
In ihren Plänen zur Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung schließt die Bundesregierung auch die Selbstständigen ein.
Das bedeutet:
- Neue Selbstständige, die nicht bereits einer obligatorischen Alterssicherung (beispielsweise einem berufsständischen Versorgungswerk) angehören, sollen verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden.
- Für diese Gruppe soll es kein Opt-out in eine private Altersvorsorge mehr geben. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Koalitionsvertrag von 2025, der noch eine gleichwertige private Vorsorge als Alternative vorsah.
- Bereits selbstständig Tätige sollen nach dem Kommissionsvorschlag grundsätzlich ebenfalls versicherungspflichtig werden, aber mit einem voraussetzungslosen Opt-out. Wer bereits selbstständig ist, könnte sich also gegen die Versicherungspflicht entscheiden.
- Für Gründer ist eine Entlastung in den ersten Jahren vorgesehen (beispielsweise reduzierte Beiträge in der Anfangsphase), um den Einstieg in die Selbstständigkeit nicht unnötig zu erschweren.
Darüber hinaus enthält das Reformpaket als langfristiges Ziel eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahler. Perspektivisch sollen auch weitere Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden; bei Selbstständigen soll dies bereits mit der Reform beginnen.
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen angekündigt, die Pläne umzusetzen. Die einzelnen Maßnahmen müssen zunächst in Gesetzentwürfe gegossen und anschließend vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Kontakt
Katharina Weiß
Referentin Konjunktur / Wirtschaftspolitik