Minijob
Minijobber erhalten ein regelmäßiges Arbeitsentgelt, welches ab dem Jahr 2026 maximal 603 Euro im Monat beträgt.
Sie melden den Minijobber bei der Minijob-Zentrale und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Zusätzlich entrichten Sie eine monatliche Pauschale (u. a. zur Renten- und Krankenversicherung) an die Minijob-Zentrale. Weiterhin benötigen Sie eine Betriebsnummer vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit. Alle weiterführenden Informationen haben wir Ihnen nebenstehend zusammengefasst.