Zugang zu Lohnkostenzuschüssen

Zum 01.07.2026 treten wichtige Neuregelungen bei der Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden (§ 16e SGB II) in Kraft. Der Gesetzgeber erleichtert damit den Zugang zu diesem Lohnkostenzuschuss spürbar, um Unternehmen die Einstellung von motivierten Mitarbeitern zu erleichtern.

Die Kernbotschaften für Ihren Betrieb

Weniger Bürokratie, schnellerer Zuschuss. Durch die Neuausrichtung wird das Förderpotenzial stark erhöht. Besonders Frauen und Geflüchtete rücken jetzt stärker in den Fokus der Förderung und können unkomplizierter eingestellt werden.

Das Förderinstrument im Überblick

Je nach Lebenslauf der neuen Arbeitskraft unterstützt Sie das Jobcenter mit erheblichen finanziellen Zuschüssen zum Arbeitsentgelt sowie Ihren neuen Beschäftigten mit einem kostenfreien Coaching.

Lohnkostenzuschuss § 16e SGB II

Neu ab 01.07.2026
Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden: Personen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug und nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig waren.
  • 1. Jahr: 75 % Zuschuss
  • 2. Jahr: 50 % Zuschuss
Wichtig für Unternehmen:
Die Zuschüsse berechnen sich auf Grundlage des im Arbeitsvertrag vorgesehenen zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts (inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Gesamtsozialversicherung von 20 % bei Neuanträgen).
Ausnahme: Einmalzahlungen und Umlagen zu den Ausgleichssystemen werden nicht berücksichtigt.
Ab 01.07.2026 Anpassungen beim Zuschuss Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II
Sehr marktferne Personen, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug waren und nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig waren. Die Personen müssen mindestens 25 Jahre alt sind.
Förderung bis zu 5 Jahre möglich:
  • 1. & 2. Jahr: bis zu 100 %
  • danach degressiv fallend
Wichtig für Unternehmen:
Die Förderung beinhaltet eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, die nicht nur Ihren neuen Beschäftigten individuell unterstützt, sondern Ihnen als Arbeitgeber Dienstleistungen anbietet.

So gehen Sie vor (Der Schnellcheck)

  • Bedarf melden
    Vor Vertragsunterzeichnung: Melden Sie freie Stellen oder konkrete Personalwünsche dem Arbeitgeber-Service (AGS) Ihres lokalen Jobcenters.
  • Förderfähigkeit prüfen
    Passgenaue Vermittlung: Das Jobcenter schlägt Ihnen passende Kandidaten vor und prüft vorab die exakte Förderhöhe für die Person.
  • Zuschuss sichern
Wichtigste Regel:
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Nutzen Sie die neuen Chancen ab Juli 2026
Wenden Sie sich bei Interesse direkt an den Arbeitgeber-Service Ihres zuständigen Jobcenters oder kontaktieren Sie die Betriebsberatung unserer IHK für eine erste Einschätzung.
Quelle:
Jobcenter