Datenschutz

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Pflicht zur Angabe der Anrede beim Online-Kauf von Bahntickets gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Laut eines Urteil des OLG Dresden kann sich der Anspruch von Betroffenen auch gegen den Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft richten, welche einen Datenschutzverstoß begangen haben.

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Seit 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten und löst die nationalen Datenschutzgesetze ab.