Pflichten bei der Ausübung des Gewerbes

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Sie wollen ein neues Unternehmen gründen? Egal ob Sie es „nebenbei“ führen, eine Vollexistenz gründen oder zusätzlich zur schon bestehenden Selbständigkeit ein weiteres Gewerbe aufnehmen möchten - die Meldung bei der Berrufsgenossenschaft ist unerlässlich.

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Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) wurde ein neuer Vertrag geschlossen, der am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Es erfolgte die Umstellung der Rundfunkfinanzierung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag.

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Fast alle Betreiber von Internetseiten müssen Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Der Gesetzgeber hat dies im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Er spricht dort von allgemeinen Informationspflichten.

Dienstleistern werden, soweit sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, umfangreiche Informationspflichten gegenüber Empfängern von Dienstleistungen auferlegt. „Dienstleistung“ im Sinne dieser Verordnung erfasst jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird.