PM 53 | 16.07.2026

Qualifizierungszeitgesetz droht zum Bürokratieprogramm zu werden

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz sieht die geplante Umsetzung des Sächsischen Qualifizierungszeitgesetzes kritisch.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Qualifizierungszeitentgelterstattungsverordnung (SächsQZGErstattungsVO) schafft zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Kontrollpflichten für Unternehmen und Bildungsanbieter – und steht damit im Widerspruch zu den erklärten Zielen des Freistaates, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
„Während Sachsen mit seinem Bürokratieentlastungsgesetz Bürokratie abbauen will, wird hier gleichzeitig ein neues Förder- und Erstattungsverfahren geschaffen, das zusätzliche Verwaltungsaufwände produziert. Das ist das falsche Signal für Unternehmen, die bereits heute unter immer neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten leiden“,
sagt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz.
Bereits die Einführung des Sächsischen Qualifizierungszeitgesetzes wurde von den sächsischen Industrie- und Handelskammern kritisch bewertet. Weiterbildung und Qualifizierung seien unbestritten wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Neue gesetzliche Ansprüche dürften jedoch nicht durch komplizierte Verwaltungsverfahren erkauft werden.
Der Verordnungsentwurf sieht umfangreiche Anerkennungs-, Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Weiterbildungsanbieter vor. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen für Unternehmen ungeklärt. So fehlt es an klaren Vertrauensschutzregelungen für Arbeitgeber, die Beschäftigte auf Grundlage behördlich anerkannter Weiterbildungsangebote freistellen. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass staatlich anerkannte Maßnahmen auch dauerhaft rechtssicher sind.
Besonders kritisch bewertet die IHK die zusätzliche Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Erstattung erfolgt erst nach Abschluss der Weiterbildung und Vorlage sämtlicher Nachweise. Arbeitgeber müssen die Kosten damit zunächst vorfinanzieren, erhalten aber lediglich eine pauschalierte Kompensation. Für viele mittelständische Betriebe bedeutet das zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowie eine spürbare Liquiditätsbelastung.
„Wenn jede neue gesetzliche Leistung mit neuen Anträgen, Prüfungen, Nachweisen und Kontrollen verbunden wird, entsteht genau das Gegenteil von Bürokratieentlastung. Gerade der Mittelstand braucht einfache und verlässliche Verfahren statt neuer Verwaltungsschleifen“,
meint Witschaß.
Die Kammer fordert deshalb eine konsequent praxisorientierte Ausgestaltung der Verordnung. Hierzu gehören insbesondere: ein klarer Vertrauensschutz für Arbeitgeber, ein zentrales und rechtsverbindliches Landesregister anerkannter Bildungsangebote, landeseinheitliche und digital verifizierbare Nachweisstandards, der Verzicht auf zusätzliche Prüfpflichten für Unternehmen, die stärkere Berücksichtigung moderner digitaler und asynchroner Lernformate sowie eine auskömmliche und dauerhaft gesicherte Finanzierung der Erstattungsansprüche.
Die IHK Chemnitz mahnt an, dass der Freistaat seine eigenen Ziele beim Bürokratieabbau ernst nehmen müsse. Das Bürokratieentlastungsgesetz dürfe nicht auf der einen Seite Entlastung versprechen, während auf der anderen Seite neue Verwaltungsverfahren mit zusätzlichen Pflichten geschaffen werden.
„Der Fachkräftemangel wird nicht durch neue Formulare gelöst. Weiterbildung muss einfacher werden – nicht bürokratischer. Sachsen braucht mehr Vertrauen in Unternehmen und weniger staatliche Detailsteuerung“,
betont Witschaß.